Arbeiterkammer führte rund 2,3 Millionen Beratungen durch
Die Arbeiterkammer hat am Freitag ihre Bilanz für das Jahr 2025 vorgelegt. Demnach wurden im Vorjahr 2.315.984 Beratungen durchgeführt, was einem leichten Rückgang von vier Prozent entspricht. Die AK-Beiträge lagen bei rund 683 Millionen Euro (2024: 653 Mio.), ein Plus von 4,6 Prozent. Die Zahl der AK-Mitglieder liegt laut AK bei knapp über vier Millionen. Davon zahlen rund 800.000 keine Beiträge, erhalten aber dennoch den “kompletten Service”.
Zu den nicht einzahlenden Mitgliedern zählen etwa Karenzierte, geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge oder Arbeitslose. Es sei wichtig, dass auch diese Gruppen auf die Leistungen der AK Zugriff haben, betonte AK-Direktorin Silvia Hruska-Frank gegenüber der APA. “Das ist uns immer wichtig, weil man in den unterschiedlichen Phasen des Lebens in die beitragsfreie Zeit hineinrutscht.” Gerade Arbeitslose würden oft Rechtsschutz benötigen, betonte sie.
Österreichweit wurden im Vorjahr 948 Millionen Euro für die AK-Mitglieder in den Bereichen Arbeitsrecht, Steuerrecht, Konsumentenschutz, Insolvenzen und Sozialversicherung herausgeholt bzw. als Bildungsförderungen ausbezahlt, hieß es. Dies entspreche einer Steigerung von 15 Prozent. Hruska-Frank betonte, in Zeiten von Polykrisen würden die Menschen die Leistungen der AK “ganz besonders” brauchen.
Personalaufwand bei 345 Millionen Euro
Die Arbeiterkammern beschäftigten mit Stichtag 31. Dezember 2025 (in Vollzeitäquivalente) rund 3.140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (2024: 3.075). Der größte Posten unter den Aufwendungen war der Personalaufwand mit rund 345 Millionen Euro. Der Jahreserfolg lag bei rund 49,17 Millionen Euro, dieser wird den Rücklagen zugewiesen.
Alle Arbeiterkammern zusammen wiesen in der Bilanz 2025 ein Eigenkapital in Höhe von knapp 630 Millionen Euro aus. Davon beläuft sich das Kapital auf rund 337 Millionen Euro, die Rücklagen betragen rund 292 Millionen Euro.
IV fordert Beitrag der AK zu Entlastung
Da die Wirtschaftskammer (WKÖ) zuletzt angekündigt hatte, Mehreinnahmen aus der Wiedereinführung des Beitrags für den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) für ältere Arbeitnehmer an ihre Mitglieder zurückführen zu wollen, solle dies auch die Arbeiterkammer tun, forderte die Industriellenvereinigung (IV) am Donnerstag via Aussendung. Die IV ist zwar kein Teil der klassischen österreichischen Sozialpartnerschaft, aber doch auch ein relevanter wirtschaftspolitischer Player.
“In den für die Menschen und Unternehmen so herausfordernden Zeiten sollte auch die Arbeiterkammer einen Beitrag zur Entlastung in diesem Land zu leisten”, schrieb die IV, die in der WKÖ über die Liste Industrie auch eine wahlwerbende Fraktion hat. Weiters verwiesen die Industrievertreter darauf, dass die AK selbst regelmäßig Entlastungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fordere – nun könne sie dem Beispiel der WKÖ folgen. Insgesamt geht es um die Lohnnebenkosten in Österreich, die die Wirtschaftsseite schon lange drücken will.