“Auszeit-WG”: Jurist Mayer ortet “Verfassungsbruch”

Der Jurist Heinz Mayer hält die zuletzt in Wien in Betrieb gegangene “Auszeit-WG” für strafunmündige Intensivtäter für “einen Verfassungsbruch”. Dafür maßgeblich ist laut ihm ein im Februar an das Justizministerium übermitteltes Rechtsgutachten des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, das der APA vorliegt. Dort wird auf die Trennung zwischen Strafrecht und Gesundheitsbereich hingewiesen. Das Heimaufenthaltsgesetz sei für Anhaltungen bei Jugendkriminalität ungeeignet.
Geschlossene Einrichtungen zur Verhinderung von Straftaten durch unmündige “Systemsprenger” fallen für den Verfassungsdienst derzeit grundsätzlich in die Zuständigkeit des Strafrechts. Demnach kann die Kinder- und Jugendhilfe der Länder – auch bei Tätern unter 14 Jahren – ausschließlich zur Erziehung im Rahmen der Obsorge einschreiten, nicht aber, um Kriminalität zu verhindern. Freiheitsentzug im Rahmen des aus dem Gesundheitsbereich stammenden Heimaufenthaltsgesetzes (HeimAufG) sei lediglich bei “allgemeinen Gefahren” durch psychisch kranke oder geistig beeinträchtigte Personen gedeckt.
Verfassungsrechtler Mayer: “Ausdrückliche Regelung fehlt”
Zwar spreche “aus kompetenzrechtlicher Sicht nichts dagegen”, es erscheine jedoch “auf den ersten Blick systematisch unpassend, ins HeimAufG auch Regelungen zur Abwehr der Gefahr einer weiteren Begehung von Straftaten durch Unmündige aufzunehmen”, gibt der Verfassungsdienst zu bedenken.
“Eine solche ausdrückliche Regelung gibt es aber nicht”, sagte der emeritierte Universitätsprofessor Mayer, der die Stellungnahme auf APA-Anfrage einordnete. Für ihn “zeigt das Gutachten einen Verfassungsbruch”. “Derzeit ist eine solche Freiheitsbeschränkung, wie sie gehandhabt wird, ohne Grundlage und daher verfassungswidrig”, sagte Mayer mit Verweis auf das österreichweite Pilotprojekt der Wiener “Auszeit-WG”.
Experte: “Betroffene können Entschädigungsansprüche einklagen”
Die möglichen Konsequenzen skizzierte er ebenso: “Bei einer verfassungswidrigen Freiheitsberaubung können Betroffene finanzielle Entschädigungsansprüche per Amtshaftungsklage vor einem Zivilgericht einklagen.”
Auch eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) sei möglich, sagte der Experte. Der Instanzenweg gehe dabei bis zum Verfassungsgerichtshof (VfGH).
MA 11: “Grundlage mit Justizministerium besprochen und erörtert”
Wie eine Sprecherin der für die Wiener Kinder- und Jugendhilfe zuständigen Magistratsabteilung 11 (MA 11) gegenüber der APA erklärte, sei die gesetzliche Basis mit dem Justizministerium “besprochen und erörtert” worden. “Dabei wurde das geltende Heimaufenthaltsgesetz als geeignete Rechtsgrundlage beurteilt.” Die MA 11 verwies hierzu auf die Äußerungen des Justizministeriums.
Aus Sicht der MA 11 enthält das Gutachten “keine überraschenden Rechtsansichten”, wie eine Sprecherin sagte. Man verfolge juristische Gutachten des Bundeskanzleramts jedoch “mit großem Interesse”.
Justizministerium: “Straffälligkeit soll keine Rolle spielen”
Ein Sprecher von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) verwies auf Anfrage auf finale Arbeiten an einem Gesetzesentwurf. “Ob der/die Unmündige bereits straffällig geworden ist und ob die Freiheitsbeschränkung (auch) der Prävention weiterer Straftaten dient, soll nach dem neuen Gesetz keine Rolle spielen”, teilte er mit. Die Expertise des Verfassungsdienstes werde bei der Ausarbeitung selbstverständlich berücksichtigt.
Übermittelt worden sei die Stellungnahme an alle Mitglieder der im Ministerium eingerichteten Arbeitsgruppe, hieß es von dem Sprecher. Die Runde, an der auch die MA 11 beteiligt ist, befasst sich seit mehr als einem Jahr mit einer bundesweiten Lösung. Im Zuge dessen hatte das Ministerium den Verfassungsdienst um eine allgemeine Expertise gebeten, auf welche Rechtsgrundlage derartige Einrichtungen gestützt werden könnten.
Parallel dazu war heuer am 13. Juli erstmals die “Auszeit-WG” auf Basis des HeimAufG durch die Stadt Wien gestartet worden. Intensivtäter unter 14 Jahren können dort bis zu drei Monate angehalten werden.
Kritik an Konzept
Das rechtliche Konzept der Einrichtung war zuletzt immer wieder diskutiert worden. Kritisch hatten sich unter anderem die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (ÖGKJP) und zuvor auch Mayer geäußert.
Vergangene Woche legte die MA 11 das im Mai eingereichte Originalkonzept des Trägers “neue wege” offen, nachdem ein dazu nahezu identisches Konzeptpapier aus dem Juli, das der APA vorliegt, unter Beschuss geraten war. Der forensische Kinder- und Jugendpsychiater Patrick Frottier und der Österreichische Berufsverband der Sozialen Arbeit (OBDS) hatten sich dagegen ausgesprochen.