Begutachtung für Energiewende-Turbo-Gesetz endet

HEUTE • 13:22 Uhr
Begutachtung für Energiewende-Turbo-Gesetz endet

Die Begutachtungsfrist für das von der Regierung geplante sogenannte Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) endet am heutigen Dienstag. Bisher sind fast 100 Stellungnahmen von Institutionen und Privatpersonen eingelangt, die Frist läuft bis noch Mitternacht. Mit dem Gesetz sollen EU-Vorgaben umgesetzt und der Ausbau der Erneuerbaren Energieträger durch schnellere Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Bedenken gibt es unter anderem mit Blick auf den Naturschutz.

So warnte die Wiener Universität für Bodenkultur (Boku) in ihrer Stellungnahme unter anderem vor einer “deutlichen strukturellen Schwächung des Naturschutzes” durch den aktuellen Gesetzesentwurf. Die Universität verwies dabei auf Gefahren für die Artenvielfalt, die eng mit der Klimakrise verflochten sei. Kritisch sei demnach, dass die Ausweisung von sogenannten Beschleunigungsgebieten im Entwurf den Bundesländern überlassen werde. Die Boku fordert unter anderem eine bundesweit einheitliche, wissenschaftliche Datengrundlage für die Ausweisung der Flächen und ein bundesweites Biodiversitäts- und Habitatsmonitoring.

Umweltjuristin sieht teilweise Europarechtswidrigkeit

Die Umweltjuristin Erika Wagner von der Johannes Kepler Universität Linz bezeichnete den Entwurf in ihrer Stellungnahme als “unnötig kompliziert, unklar hinsichtlich des Anwendungsbereichs” und in der aktuellen Form “in zentralen Bereichen mit Europarechtswidrigkeit behaftet”. EU-Richtlinie RED III, die mit dem EABG umgesetzt werden soll, enthalte ein “kluges System” mit dem das Spannungsverhältnis zwischen Biodiversität und Erneuerbaren-Ausbau abgeschwächt werden könne. Von diesen Mechanismen nehme der vorliegende Entwurf “in europarechtswidriger Weise Abstand”.

Juristische Mängel kritisierten bereits vergangene Woche auch die Umweltorganisationen WWF und Ökobüro. Demnach seien Alpenkonvention, Aarhus-Konvention und die Renaturierungsverordnung der EU im EABG-Entwurf nicht berücksichtigt. Die Umweltorganisationen befürchten nachträgliche Gerichtsverfahren, die den Erneuerbaren-Ausbau erst recht verzögern könnten.

E-Wirtschaft begrüßt Entwurf, Grüne kritisch

Zuspruch für den Entwurf kam unterdessen aus der E-Wirtschaft. “Mit dem vorliegenden EABG-Entwurf hat die Regierung eine solide Grundlage für zügige und gut planbare Verfahren geschaffen”, so die Generalsekretärin des Branchenverbandes Oesterreichs Energie, Barbara Schmidt. Besonders positiv sei die gesetzliche Verankerung des “überragenden öffentlichen Interesses” für erneuerbare Energieprojekte. Mit Blick auf die Erreichung der Ausbauziele spricht sich der Interessenverband für einen “verpflichtenden Korrekturmechanismus” auf Landes- und Bundesebene aus.

Für den endgültigen Beschluss im Nationalrat ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Die Regierungsparteien brauchen also auch die Stimmen der Oppositionsparteien Grüne oder der FPÖ. Die Grünen sehen jedenfalls Nachbesserungsbedarf. Energiesprecher Lukas Hammer kritisierte gegenüber der APA die “unverbindlichen Absichtserklärungen und unambitionierten Ziele der Bundesregierung”. Die Regierung sei gefordert, eine “tragfähige Vorlage vorzulegen”, dann seien die Grünen für inhaltliche Verhandlungen bereit.