Black Friday – Rabattberechnung rückt in den Fokus

Angesichts der verstärkten Kontrollen bei Rabatten und Preisauszeichnungen rückt die Rabattberechnung bei den Aktionstagen rund um den Black Friday in den Fokus. Preisnachlässe müssen sich auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen, es gibt aber Ausnahmen. Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will ortet “Scheinrabatte” vor allem bei Online-Händlern aus Asien und den USA.
Händler mit Betriebsstätte in Österreich müssten sich an ein “sehr komplexes” Gesetz halten, sagte Will bei einem Online-Pressegespräch am Montag. Mit der Novelle des Preisauszeichnungsgesetzes (PrAG) im Sommer 2022 wurde eine EU-Richtlinie umgesetzt. Seitdem müssen Händler laut Paragraf 9a des PrAG bei Preisermäßigungen den “vorherigen niedrigsten Preis” angeben, der zumindest einmal innerhalb von 30 Tagen vor Ankündigung der Preisermäßigung im selben Vertriebskanal verlangt wurde. Die Anwaltskanzlei Taylor Wessing hat im Auftrag des Handelsverbandes für Händler einen 16-seitigen Leitfaden “Richtig werben mit Rabatten” erstellt. Gesetzliche Ausnahmen gebe es unter anderem für schnell verderbliche Produkte, wenn die Preisermäßigung wegen des Ablaufs des Mindesthaltbarkeitsdatums erfolgt sei und für Produkte mit kurzer Haltbarkeit.
Rechtslage aus Händlersicht komplex
Ausgenommen vom Paragraf 9a des Preisauszeichnungsgesetzes sind laut Handelsverband Preisvergleiche mit den Preisen anderer Unternehmer, allgemeine Marketing-Kommunikationen wie “bester -” oder “niedrigster Preis” und angekündigte Preisermäßigungen durch Kundenkarten und Treueprogramme. Bei Preisvergleichen müsse auch kein “vorheriger niedrigster Preis” angegeben werden, wenn nur eine unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers gegenübergestellt werde. Die Rechtslage ist aus Händlersicht komplex, weil der Gesetzgeber die Ausnahmen nicht in den Gesetzestext aufgenommen hat, sondern nur in den Gesetzeserläuterungen abgehandelt hat.
Das Thema Rabatte ist angesichts der deutlich gestiegenen Lebensmittelpreise ein großes Thema: Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums die Supermarktketten Billa, Spar, Hofer und Lidl wegen “irreführender Rabatte” verklagt. Die Konzerne würden ihrer Verpflichtung, bei Ermäßigungen den Niedrigstpreis der letzten 30 Tage auszuweisen, nicht nachkommen, so der Vorwurf. Die ersten Verhandlungstage in dieser Causa finden im Dezember und Jänner am Handelsgericht Wien statt. Auch Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) kündigte im Herbst eine “Aktion scharf” im Lebensmittelhandel an, um die Rabatte und Preisauszeichnungen verstärkt zu kontrollieren. Bis dahin war man bei Kontrollen und Strafen rund um das Preisauszeichnungsgesetz eher zurückhaltend, so die Einschätzung von Rechtsvertretern.
Preisermäßigungen werden von Händlern unterschiedlich ausgewiesen: Zum Beispiel bezieht der US-Händler Amazon bei den Aktionstagen Black Week viele seiner Rabatte auf den UVP. Ein Kaffeeröster gibt hierzulande den günstigsten Verkaufspreis der letzten 30 Tage im Vergleich zum Aktionspreis in einer äußerst kleinen Schriftgröße an.