Brand in Schule in Hallein: Zwei Teenager verurteilt

09.10.2026 • 11:44 Uhr
Brand in Schule in Hallein: Zwei Teenager verurteilt

Der Brand in der Schulbibliothek im Bundesgymnasium Hallein am 11. Mai 2026 hat am Freitag zu einem gerichtlichen Nachspiel am Landesgericht Salzburg geführt. Eine 16-jährige, damalige Schülerin des Gymnasiums und ein 17-jähriger, damaliger Lehrling wurden wegen Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von jeweils sechs Monaten auf Bewährung nicht rechtskräftig verurteilt. Die beiden zeigten sich voll geständig und sprachen von psychischen Problemen.

Der Schaden in der Schule beträgt rund 300.000 Euro. Verletzt wurde niemand. Das Feuer war an einem Montag kurz nach 3.00 Uhr ausgebrochen. Eine der größten Schulbibliotheken Salzburgs ist ein Raub der Flammen geworden, hunderte Bücher wurden zerstört. Ein Übergreifen des Feuers auf andere Räume konnte dank funktionierender Brandschutztüren und dem Eingreifen der Einsatzkräfte verhindert werden. Bald gab es Hinweise, dass das Feuer durch einen Brandbeschleuniger verursacht worden war.

Am 21. August hatte die Landespolizeidirektion Salzburg bekannt gegeben, dass zwei Tatverdächtige ausgeforscht werden konnten. Die beiden bisher unbescholtenen Salzburger sollen an mehreren Stellen in der Bibliothek Brandbeschleuniger verschüttet haben. Während sich der 17-Jährige, ein damaliger Freund der Schülerin, geständig zeigte, den Brand mit einer erheblichen Menge Benzin verursacht zu haben, machte die 16-Jährige zunächst von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch.

Angeklagte: “Tat aus tiefer Verzweiflung”

Vor dem Schöffensenat schilderte die Erstangeklagte, die derzeit einen AMS-Kurs absolviert, dass sie die Tat aus tiefer Verzweiflung begangen habe. Es habe Konflikte mit ihren Eltern, Lehrkräften und Mitschülern gegeben. Ein Ausschluss von der Schule aufgrund von Verfehlungen und Drogenproblemen stand im Raum. Die Konferenz dazu war am Tag der Brandstiftung anberaumt. Es sei ihr psychisch nicht gut gegangen, sie sei frustriert und wütend gewesen und habe sich gedacht, “die Schule muss weg”, sagte die Angeklagte. Einige Zeit vor der Tat sei sie von Zuhause ausgezogen und in eine Wohngemeinschaft übersiedelt.

Sie habe einen Drang verspürt, etwas zu tun, erklärte das Mädchen. In der Nacht auf den 11. Mai habe sie Benzin bei einer Tankstelle besorgt. Gemeinsam mit ihrem Freund ging sie mit den drei Benzinkanistern zur Schule, wo sie mit einem Stein ein Fenster einschlugen und sich ins Innere des Gebäudes begaben. Den Schilderungen zufolge versuchte sie in der Bibliothek das an verschiedenen Stellen verschüttete Benzin zunächst mit einer Zigarette anzuzünden. Als das nicht funktionierte, reichte der Freund ihr einen mit Benzin getränkten Stofffetzen, mit dem das Feuer schließlich mithilfe eines Feuerzeuges entfacht wurde. Danach sind die beiden sofort geflüchtet.

Urteil nicht rechtskräftig

Der damalige Lehrling, der die Lehre mittlerweile abgebrochen hat und eine Abendschule besucht, erklärte, er habe damals ebenfalls psychische Probleme gehabt und nicht versucht, die 16-Jährige von der Tat abzuhalten.

Das Urteil des Schöffensenats ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagten nahmen das Urteil an, die Staatsanwältin gab aber keine Erklärung dazu ab. Das Gericht erteilte eine Weisung zur Bewährungshilfe. Die 16-Jährige muss auch eine Psychotherapie absolvieren und eine Drogenberatungsstelle aufsuchen.

Die schriftliche Zentralmatura konnte damals in der Schule abgehalten werden. Die anderen Klassen wurden zehn Tage lang zu Hause online unterrichtet. Der rund 300.000 Euro Gesamtschaden betrifft einerseits die Bundesimmobiliengesellschaft, die um rund 200.000 Euro aufgrund von Schäden am Gebäude geschädigt wurde. Rund 92.400 Euro Schaden gehen zu Lasten der Bildungsdirektion.