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Auf Schicksalsschlag und Alkoholkonsum folgt ein Fall von Tierquälerei

08.10.2026 • 17:59 Uhr
Auf Schicksalsschlag und Alkoholkonsum folgt ein Fall von Tierquälerei
Der Angeklagte am Landesgericht Feldkirch. NEUE

Der 41-jährige Angeklagte zeigt sich vor Gericht reumütig, doch an einem Urteil führt kein Weg vorbei.

Ausnahmesituation und Alkoholeinfluss: Diese beiden Beschreibungen sind vor Gericht regelmäßig in verschiedenen Ausführungen zu hören. Doch im Fall des 41-jährigen Angeklagten führte beides zu einer etwas ungewöhnlichen Reaktion. Nun muss sich der Mann wegen Tierquälerei und des Eingriffs in fremdes Fischereirecht verantworten.

Schicksalsschlag

Der Angeklagte soll nämlich einen Döbel, geangelt haben. Diesen habe er in einen Plastiksack gesteckt, anstatt ihn zu erschlagen. Hierdurch sei das Tier qualvoll verendet. Die Tat sei darüber hinaus in einem fremden Fischereigebiet erfolgt.

Vor Gericht bekennt sich der Angeklagte vollumfänglich schuldig. Er habe nach einem persönlichen Schicksalsschlag drei Bosen Bier und darüber hinaus noch Schnaps getrunken. Er habe zunächst nur an die frische Luft wollen. „Ich bin eigentlich kein Fischer“, sagt der Mann. Es tue ihm sehr leid.

Schadensersatz

Der zuständige Fischer des fraglichen Bereichs ist als Zeuge geladen. Die Hintergründe der Tat sind geklärt, es geht lediglich darum, den finanziellen Schaden zu bemessen. Dieser liegt bei 15 Euro. Der Angeklagte bezahlt den Betrag umgehend und entschuldigt sich abermals.

„Das war das erste und letzte Mal. Es kommt nicht wieder vor“, sagt er. Der Zeuge gibt noch einen Ratschlag: „Ich möchte ihm nur sagen, dass er sich das nächste Mal versichern soll, wo er fischen will und das nächste Mal eine Fischerkarte kaufen soll.“

Richter Theo Rümmele spricht den 41-Jährigen schuldig entsprechend der schriftlichen Anklage. Über den Angeklagten wird eine unbedingte Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze zu vier Euro) verhängt. Vom Widerruf einer früheren, bedingt nachgesehenen Geldstrafe wird abgesehen.

Alle Parteien akzeptieren das Urteil, der Angeklagte ist jedoch nicht anwaltlich vertreten. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.