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19-Jähriger ekelt sich vor sich selbst, als er das Video seiner Tat sieht

08.10.2026 • 11:45 Uhr
19-Jähriger ekelt sich vor sich selbst, als er das Video seiner Tat sieht
Der junge Mann vor dem Schöffensenat am Landesgericht Feldkirch. NEUE

Ein Mann wird umzingelt, geschlagen und zum Ausziehen gezwungen. Monate später sitzt einer der Beteiligten weinend vor Gericht – nicht zum ersten Mal.

In seinem Schlussplädoyer hält Staatsanwalt Philipp Höfle nochmals unmissverständlich fest: „Gerade diese Tat mit dem Raub war abscheulich.“ Die angeführte Alkohol- und Drogensucht lässt er ebenfalls nicht gelten. Es liege ein Suchtproblem vor, „aber hören Sie auf, das als Entschuldigung herzunehmen. So wird auch eine Therapie scheitern.“

Vor sich selbst geekelt

Der 19-jährige Angeklagte sitzt zum wiederholten Male vor Gericht, zuletzt wurde er im Mai verurteilt. Bereits bei seiner Vorführung aus der Haft weint er und zittert am ganzen Körper. Er muss sich an diesem Tag wegen mehrerer Taten verantworten. Das zentrale Thema bildet ein Raub. Daneben soll er auch mehrmals Alkohol gestohlen haben.

Dem jungen Mann wird vorgeworfen, mit zwei unmündigen Mittätern einen Mann umzingelt und abwechselnd auf ihn eingeschlagen zu haben. Im Zuge dessen sollen sie ihn dazu gezwungen haben, sich nackt auszuziehen und seine gesamten Wertsachen zurückzulassen. Von dieser Tat gibt es ein Video, welches der Angeklagte im Vorfeld der Verhandlung ansah. „Ich habe mich vor mir selbst geekelt“, kommentiert er.

Zwar legt der 19-Jährige ein vollumfängliches Geständnis ab, doch die Beweislast gegen ihn ist erdrückend. „Sie wären auch ohne Geständnis schuldig gesprochen worden“, hält der Staatsanwalt fest.

Das Urteil

Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Kathrin Feurle spricht den Angeklagten schuldig. Über ihn wird eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten verhängt. Vom Widerruf einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe wird hingegen abgesehen. Angesichts dieser Strafe kann der Angeklagte noch Bewährungshilfe in Anspruch nehmen.

„Sie sind in einer Abwärtsspirale. Sie schaden Ihren Mitmenschen“, erklärt die Vorsitzende. Die Vorgehensweise beim Raub bezeichnet sie als “verwerflich”. Bereits bei der letzten Verurteilung habe sie dem jungen Mann gesagt, dass beim nächsten Vorfall an einer unbedingten Haft kein Weg mehr vorbeiführe. „An diesem Punkt sind wir jetzt.“

Mildernd wirken das reumütige Geständnis, sein Alter unter 21 Jahren,die  Suchterkrankung sowie, dass ein großer Teil der Taten unter ein Zusatzstrafenverhältnis fallen würde.

Demgegenüber stehen erschwerend die massiv einschlägige Vorstrafenbelastung, das Zusammenkommen von Verbrechen und Vergehen, der Alkoholeinfluss , der rasche Rückfall, die besonders verwerfliche Vorgehensweise beim Raub, die Tatbegehung während anhängiger Verfahren und offener Probezeit sowie der wiederholte Diebstahl.

Das Urteil ist rechtskräftig.