Lokal

Attacken auf Polizisten, Tränen vor Gericht und ein Missverständnis

03.10.2026 • 14:30 Uhr
Attacken auf Polizisten, Tränen vor Gericht und ein Missverständnis
Der Angeklagte wurde nach dem Urteil nochmals emotional. NEUE

Attacken gegen die Polizei enden vor Gericht. Als das Urteil gesprochen wird, verliert der 35-Jährige die Nerven.

Die Verhandlung beginnt verspätet. Polizeibeamte mussten den 35-jährigen Angeklagten abholen. Dieser kommt noch verschlafen an, entschuldigt sich aber für seinen Zustand. Bereits zu Beginn ist er unruhig, seine Bewegungen hastig. Dies bleibt während des gesamten Prozesses so.

Ohrfeige und Fußtritt

Dem Mann werden Vorfälle aus dem Juni zur Last gelegt. Schwer alkoholisiert soll er einem Polizeibeamten versucht haben, eine Ohrfeige zu verpassen. Einer weiteren Polizistin habe er einen Fußtritt versetzen wollen. Laut seiner eigenen Aussage erinnere er sich an nichts, ist aber überzeugt, dass die Polizisten die Wahrheit sagen.

Im weiteren Verlauf der Verhandlung steht vor allem sein Alkoholproblem im Vordergrund. Dem Angeklagten ist bewusst, dass die Initiative sich zu bessern von ihm selbst kommen müsse. Mehrmals kommen dem Mann die Tränen, während er die Hände verwirft, den Kopf schüttelt.

Falsche Annahme

Richterin Kathrin Feurle spricht den 35-Jährigen schuldig. Sie verhängt eine bedingte Freiheitsstrafe von fünf Monaten sowie eine unbedingte Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze zu vier Euro). Zudem weist sie Bewährungshilfe und Suchtberatung an.

Als die Richterin das Urteil begründen will, gibt es jedoch ein Missverständnis. Sie erklärt dem Angeklagten, dass bis zu drei Jahren Haft möglich gewesen wären. Der Mann wird laut, denkt, das wäre seine Strafe, spricht unkontrolliert. Staatsanwalt Johannes Hartmann macht deutlich: “Sie müssen nicht ins Gefängnis.” Daraufhin fasst sich der 35-Jährige wieder.

Die Richterin erläutert die verhängte Strafe. Dabei verweist sie allerdings auf eine Vorstrafe für eine ähnlich gelagerte Tat, ebenfalls unter Alkoholeinfluss. “Sie wissen, dass Sie auf Alkohol zu strafbaren Handlungen tendieren”, erklärt Feurle.

Der Angeklagte akzeptiert das Urteil, ist jedoch nicht anwaltlich vertreten. Daher bleiben ihm drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.