43-Jähriger vergewaltigte nach Ansicht der Richter litauische Freundin und schlug sie zuvor regelmäßig: Angeklagter bekämpfte Schuldspruch und Haftstrafe erfolglos.
Alkoholisierte Frau trat beim Dornbirner Bahnhof auf den Boden geschlagener Frau auch ins Gesicht. Schaulustige griffen nicht ein. Zudem verleumdete die Angeklagte das Opfer.
Berufungsgericht bestätigte Unzuständigkeit von Einzelrichterin. Anwalt und Ex-Anwalt haben sich als Angeklagte wegen betrügerischer Krida nun vor Schöffsenat zu verantworten.
Schöffensenat war nicht davon überzeugt, dass vorbestrafter 31-Jähriger gleich beim Kennenlernen 21-Jährige im Freien beim Bregenzer Hafen vergewaltigt hat.
Für Schöffensenat ist nicht erwiesen, dass vorbestrafter 16-Jähriger 2018 alkoholisierte 14-Jährige bei Party in Wohnhaus vergewaltigt und missbraucht hat. Urteil nicht rechtskräftig.
Joachim Mangard Politbeben in Dornbirn oder “rote Punkte im schwarzen Meer”