Schöffensenat war nicht davon überzeugt, dass vorbestrafter 31-Jähriger gleich beim Kennenlernen 21-Jährige im Freien beim Bregenzer Hafen vergewaltigt hat.
Für Schöffensenat ist nicht erwiesen, dass vorbestrafter 16-Jähriger 2018 alkoholisierte 14-Jährige bei Party in Wohnhaus vergewaltigt und missbraucht hat. Urteil nicht rechtskräftig.