Überfall auf Wettlokal: Haftstrafe verringert

Gefängnisstrafe für bewaffneten Überfall fiel im neuen Prozess ein wenig niedriger aus, weil nunmehr Freispruch von unbefugtem Besitz einer verbotenen Tatwaffe erfolgte.
Wegen schweren Raubes wurde der unbescholtene Angeklagte am Dienstag in einem neuen Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu dreieinhalb Jahren Gefängnis und zur Bezahlung eines Teilschmerzengeldes von 500 Euro an die überfallene Angestellte verurteilt.
Freigesprochen wurde der Angeklagte vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffengesetz mit dem unbefugten Besitz einer verbotenen Waffe. Weil für den Schöffensenat nicht feststellbar, ob es sich beim als Tatwaffe verwendeten, aber nicht sichergestellten Teleskopschlagstock seiner Beschaffenheit nach um eine verbotene Waffe im Sinne des Waffengesetzes handelt.
Das Urteil des Schöffensenats ist nicht rechtskräftig. Denn der Angeklagte und der Staatsanwalt nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen betrug ein 1 bis 15 Jahre Haft.
950 Euro Raubbeute
Der türkischstämmige 26-Jährige war nach Ansicht der Richters vermummt und mit einem Teleskopschlagstock bewaffnet, als er im Juli 2021 bei einem Überfall auf ein Sportwettenlokal in Götzis 950 Euro raubte.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien bestätigte im Juli den am Landesgericht im ersten Prozess im Jänner ergangenen Schuldspruch zum schweren Raub, hob aber die Verurteilung zum Verstoß gegen das Waffengesetz auf. Das Höchstgericht ordnete eine neue Verhandlung in Feldkirch an.
Haftstrafe verringert
Im ersten Feldkirch Prozess im Jänner hatte die Strafe für schweren Raub und den Verstoß gegen das Waffengesetz drei Jahre und acht Monate Gefängnis betragen.
Weil jetzt in der neuen Verhandlung zum Vergehen nach dem Waffengesetz ein Freispruch erfolgte, wurde die Haftstrafe um zwei Monate verringert.
Mildernd gewertet wurden die Unbescholtenheit, die verminderte Zurechnungsfähigkeit durch die intellektuellen Defizite, das längere Zurückliegen der Tat und die Rückzahlung der Beute.
Erschwerend wirkte sich aus, dass die überfallene Wettlokal-Angestellte nach Angaben des Gerichts noch immer an den Tatfolgen leidet. Sie befindet sich demnach in psychiatrischer Behandlung und hat ihren Job verloren.
Mit DNA überführt
DNA-Spuren auf sichergestellter Täterbekleidung konnten dem Angeklagten zugeordnet werden. Drei Jahre nach dem Überfall musste er sich einem Mundhöhlenabstrich wegen des Verdachts der Körperverletzung und der Drohung mit einem Messer unterziehen.
Der Angeklagte aus dem Bezirk Feldkirch sagte dennoch, er habe den Raubüberfall nicht begangen.