Lange Haftstrafe für rückfälligen Neonazi

49-Jähriger forderte dem Urteil zufolge mit YouTube-Kanälen zu Wiederherstellung der NS-Diktatur auf. Schuldspruch auch in neuer Verhandlung, Strafe wie im ersten Prozess.
Wegen Aufforderung zur nationalsozialistischen Wiederbetätigung und nationalsozialistischer Wiederbetätigung wurde der mit elf Vorstrafen belastete Angeklagte am Montag in einem Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch nach dem Verbotsgesetz zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt.
Berufung angemeldet
Das Urteil des Geschworenengerichts ist nicht rechtskräftig. Der Untersuchungshäftling und Staatsanwältin Konstanze Erath meldeten Strafberufung an.
Der erhöhte Strafrahmen für den Rückfalltäter betrug 5 bis 15 Jahre Haft. Denn über den in Deutschland aufgewachsenen Österreicher wurden in der Vergangenheit bereits zumindest zwei einschlägige Freiheitsstrafen verhängt.
Rechtsrock und NS-Codes
Nach Ansicht der Geschworenen forderte der mittlerweile in Vorarlberg lebende 49-Jährige zwischen 2022 und 2024 auf mehreren seiner YouTube-Kanälen medial zur nationalsozialistischen Wiederbetätigung auf. Demnach forderte der Obdachlose auf YouTube mit Rechtsrockvideos, Kommentaren und NS-Codes zur Abschaffung der Demokratie, zur Wiederherstellung der NS-Diktatur und zum Antisemitismus auf.
Nach Überzeugung der Laienrichter versah der Arbeitslose zudem E-Mails an seine Vorarlberger AMS-Sachbearbeiterin mit NS-Kommentaren und NS-Codes.
Des Weiteren versuchte der Untersuchungshäftling dem Urteil zufolge nach seiner Verurteilung im ersten Feldkircher Neonazi-Prozess mit einem in der Justizanstalt Feldkirch im Mai abgefangenen Brief seine Schwester zur Verbreitung von NS-Propaganda in Deutschland anzustiften.
“Politische Meinung”
Der Angeklagte beantragte einen Freispruch. Er habe nur seine politische Meinung geäußert, aber nie ein neues NS-Regime gefordert.
Der Prozess fand im zweiten Rechtsgang statt. Das Urteil mit der Strafe von zehn Jahren Gefängnis vom April des Landesgerichts mit anderen Richtern hob der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien im Juli als nichtig auf. Weil der Angeklagte im ersten Rechtsgang von einem für Geschworenenprozesse nicht befugten Verteidiger vertreten wurde.
Wegen der langen Verfahrensdauer sei dem seit Juni 2024 inhaftierten Angeklagten ein Haftjahr abzuziehen gewesen, sagte der Richter im neuen Prozess am Montag.
Freigesprochen wurde der Angeklagte von einem der 20 Anklagepunkte. Verfahrenshelferin Andrea Concin hatte als Verteidigerin darauf hingewiesen, dass bei den Fragen für die Geschworenen bei einem der Anklagepunkte keine Tatzeit angegeben war.