Vorbestrafter 20-Jähriger stach im Dezember 2024 in einer Disco in Röthis einem 18-Jährigen mit einem Messer in die Brust. Geschworene werteten Tat als Mordversuch.
49-Jähriger forderte dem Urteil zufolge mit YouTube-Kanälen zu Wiederherstellung der NS-Diktatur auf. Schuldspruch auch in neuer Verhandlung, Strafe wie im ersten Prozess.
Staatsanwaltschaft wirft 21-jährigem Angeklagten vor, im Dezember 2024 in einer Disco in Röthis einen 18-Jährigen mit einem Messerstich vorsätzlich zu töten versucht zu haben.
Freispruch von Mordversuch: Laut Gerichtsurteil war die 34-Jährige bei der Tat wegen ihrer Schizophrenie und dem Einfluss von Kokain unzurechnungsfähig.
Im Streit um sein verlorenes Handy verletzte unbescholtener 21-Jähriger nach Ansicht der Richter im Februar in Tötungsabsicht mit Messerstich 46-Jährigen in Feldkirch schwer.
Schizophrener IS-Anhänger versuchte laut Urteil 15-Jährigen zur gemeinsamen Ermordung von betenden Moslems in Bregenzer Moschee zu zwingen: Einweisung in Psychiatrie.
Verteidiger in Geschworenenprozess soll dazu nicht berechtigt gewesen sein. Jetzt wohl neue Verhandlung gegen mutmaßlichen Neonazi, der zu hoher Haftstrafe verurteilt wurde.
Arbeitsloser 49-Jähriger mit einschlägigen Vorstrafen rief dem bereits rechtskräftigen Urteil zufolge auf mehreren YouTube-Kanälen zu nationalsozialistischer Wiederbetätigung auf.
Rechtswirksame Anklage gegen vorbestraften Untersuchungshäftling, der mit Rechtsrock auf Youtube-Kanälen zu nationalsozialistischer Wiederbetätigung aufgefordert haben soll.
33-Jähriger leitete zudem den Nationalsozialismus verharmlosende Bilder auf WhatsApp weiter und besaß verbotene Waffen. Hohe Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für Ersttäter.
Der 22-jährige Zweitangeklagte bekämpfte erfolglos einen gemeinsamen Prozess mit jenem 27-Jährigen, der Janine G. erwürgt haben soll. Damit ist die Mordanklage rechtswirksam.
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster