Haller bei Moschee-Prozess: “Beispiel für verhinderten Amoklauf”

Schizophrener IS-Anhänger versuchte laut Urteil 15-Jährigen zur gemeinsamen Ermordung von betenden Moslems in Bregenzer Moschee zu zwingen: Einweisung in Psychiatrie.
Das Strafverfahren sei ein Beispiel für einen verhinderten Amoklauf, sagte der psychiatrische Gerichtsgutachter Reinhard Haller während einer Verhandlungspause. Die Drohungen des Anhängers der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) seien ernst zu nehmen gewesen. Er habe sich als radikalisierter Moslem in seinem Wahn überzeugt mit brutalen Parolen geäußert.
Ähnlich äußerte sich Richter Martin Mitteregger. Der Betroffene habe großes Glück gehabt, dass sofort Anzeige gegen ihn erstattet worden sei. Sonst hätte es wohl Tote gegeben.
Versuch, ungläubige Moslems zu töten
Der zum Islam konvertierte Österreicher versuchte nach den gerichtlichen Feststellungen am 6. November 2024 mit vorgehaltenem Messer und verbalen Drohungen in der türkischen Moschee in Bregenz einen 15-jährigen Moslem dazu zu zwingen, gemeinsam betende, aber islamische Vorschriften nicht strikt befolgende und daher ungläubige Moslems in der Moschee zu töten.
Der 22-jährige Unterländer stand dem Urteil zufolge zu diesem Zeitpunkt und während der Folgetaten unter dem Einfluss einer durch übermäßigen und längeren Cannabiskonsum ausgelösten paranoiden Schizophrenie und war nicht zurechnungsfähig. Demnach hatte der arbeitslose Maturant die Wahnvorstellung, im direkten Auftrag von Allah ungläubige Moslems und Christen töten zu müssen.
Einweisung in Psychiatrie
Der ohne medizinische Behandlung als gefährlich eingestufte Betroffene wurde am Montag in einem Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch auf unbestimmte Zeit in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, also in die Psychiatrie. Das Urteil des Schwurgerichts unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger ist rechtskräftig. Der Betroffene, wie zurechnungsunfähige Angeklagte bezeichnet werden, verzichtete auf Rechtsmittel.
Im November 2024 stellte der IS-Anhänger daheim IS-Propagandavideos mit der Aufforderung zur Ermordung von Ungläubigen her und veröffentliche sie auf einem sozialen Medium.
Nach dem Vorfall in der Moschee versuchte der Betroffene einem Nachbar der Moschee mit angedrohter Gewalt und dem Hinweis darauf, dass er sich in einer islamischen Straße befinde, Geld zu rauben.
Auch in Gefängnis mit Umbringen gedroht
Des Weiteren leistete der Angeklagte, der schon am 6.11.2024 nach einer Anzeige des 15-Jährigen festgenommenen wurde, mehrmals mit Gewalt Widerstand gegen die Staatsgewalt, verletzte einen Polizisten und einen Justizwachebeamten leicht und drohte Polizisten, Justizwachebeamten, Krankenhauspersonal und dem Gefängnisarzt damit, sie als Ungläubige umzubringen.
Wäre er zurechnungsfähig gewesen, wäre der 22-Jährige wegen dieser Delikte bestraft worden: versuchte Anstiftung zum Mord, versuchte schwere Nötigung, versuchter Raub, versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organsiation.
Der Betroffene sagte vor Gericht, er habe keine Morde in der Moschee geplant. Mit dem IS wolle er nichts mehr zu tun haben.
2023 wurde der Angeklagte am Bezirksgericht Bregenz wegen Sachbeschädigung verurteilt. Weil er in Bregenz eine Regenbogenfahne der evangelischen Kirche zerschnitten hat.