42-Jähriger nach Attacke mit Baseballschläger in Psychiatrie eingewiesen

Dornbirner fühlte sich durch den Lärm von zwei Mädchen gestört. Er griff zu einem Baseballschläger und verletzte eines der Mädchen mit einem Schlag auf den Kopf schwer. Nun erfolgte ein Urteil.
Der Betroffene schilderte vor Gericht den folgenschweren Vorfall vom 11. Mai in Dornbirn so: Durch zwei auf der Straße laut miteinander sprechende Mädchen habe er sich über die offene Balkontür in seiner Wohnung gestört gefühlt. Sie seien seiner wiederholten Bitte nach Ruhe nicht nachgekommen und hätten ihn auch mit ihren lauten Handys provoziert. Deshalb habe er die Nerven verloren, sei nach draußen gegangen und habe einem der Mädchen mit seinem Baseballschläger auf den Hinterkopf geschlagen.
Halswirbelbruch erlitten
Die 2009 geborene Araberin wurde dabei unter anderem mit einem Halswirbelbruch schwer verletzt. Der anderen Araberin, Jahrgang 2007, rannte der 42-Jährige nach den gerichtlichen Feststellungen erfolglos nach und versuchte auch sie mit dem Baseballschläger zu schlagen.
Zur Tatzeit stand der Betroffene nach Angaben des psychiatrischen Gerichtsgutachters Reinhard Haller unter dem Einfluss einer Schizophrenie mit Verfolgungswahn und inneren Stimmen sowie einer Epilepsie mit einem dauerhaften Dämmerungszustand und war nicht zurechnungsfähig. Ohne medizinische Behandlung wäre der psychisch kranke Frühpensionist gefährlich, so der Sachverständige.
Einweisung in Psychiatrie
Der Betroffene wurde am Mittwoch in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch auf unbestimmte Zeit in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Theo Rümmele, mit dem der Betroffene einverstanden war, ist rechtskräftig.
Der psychisch kranke Mann müsse voraussichtlich noch einige wenige Monate stationär in der Psychiatrie eines Krankenhauses behandelt werden, meinte Haller. Danach könne er unter Auflagen bedingt und auf Bewährung in die Freiheit entlassen werden.
Bei Zurechnungsfähigkeit hätte Haft gedroht
Wäre der Täter zurechnungsfähig gewesen, wäre er wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung und versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung verurteilt worden, wohl zu einer Haftstrafe. Der Strafrahmen hätte ein bis zehn Jahre Gefängnis betragen.
Die ambulante psychiatrische Versorgung des schizophrenen und epileptischen 42-Jährigen sei in der Vergangenheit lückenhaft gewesen, sagte Haller. Das schwer verletzte Mädchen nahm im Gerichtssaal die Entschuldigung des Täters an. Vor der einschreitenden Polizei hatte der Dornbirner zunächst die Taten abgestritten und behauptet, er habe zur fraglichen Zeit seine Wohnung gar nicht verlassen.