Vorarlberg

Missbrauchsvideos: 53-jähriger Pädophiler muss wieder in Haft

21.08.2025 • 12:52 Uhr
Missbrauchsvideos: 53-jähriger Pädophiler muss wieder in Haft
Das Urteil von Richter Martin Mitteregger ist nicht rechtskräftig. canva/hartinger

Zudem wurde der Deutsche in eine Psychiatrie eingewiesen. Der einschlägig Vorbestrafte lud wieder Videos und Fotos mit Kindesmissbrauch aus dem Internet herunter.

Wegen des Verbrechens des bildlichen sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials und des Vergehens der pornografischen Darstellung Minderjähriger wurde der mit drei einschlägigen deutschen Vorstrafen belastete Angeklagte am Donnerstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.

Darüber hinaus wurde der als schwer pädophil und eingeschränkt zurechnungsfähig eingestufte 53-Jährige auf unbestimmte Zeit in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.

Drei Tage Bedenkzeit

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger ist nicht rechtskräftig. Denn der von Halil Arslan verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Johannes Hartmann nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Haft.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde der Angeklagte zuerst in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht werden. Darauf würde die Haftstrafe angerechnet werden.

Hunderte Missbrauchsvideos heruntergeladen

Nach den gerichtlichen Feststellungen lud der geständige Deutsche zwischen 2016 und 2024 Hunderte Videos und Bilder mit missbrauchten unmündigen Mädchen aus dem Internet herunter. Demnach tauschte er zudem Missbrauchsdateien mit einem Deutschen aus. Teilweise waren in den Dateien auch missbrauchte kleine Kinder und sadistisch missbrauchte Mädchen zu sehen.

Der pädophile Deutsche befand sich in Deutschland nach zwei Verurteilungen wegen Kindesmissbrauchs rund 20 Jahre zwangsweise in der Psychiatrie.

2019 wurde er in Deutschland wegen des Besitzes von Kindesmissbrauchsmaterials zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Termin bei Psychotherapeut

Inzwischen lebt der 53-Jährige im Unterland, ist verheiratet und arbeitslos. Der Angeklagte sagte, er hätte wegen seiner Pädophilie im Oktober seinen ersten ambulanten Termin bei einem Vorarlberger Psychotherapeuten.

Der psychiatrische Gutachter Reinhard Haller sagte, beim Angeklagten liege eine ganz schwere Pädophilie vor. Haller meinte, eine ambulante psychiatrische Therapie sei ausreichend. Das sei aber aus rechtlichen Gründen nicht möglich, erläuterte Richter Mitteregger. Nur bei einer bedingt gewährten Haftstrafe dürfe eine bedingte Einweisung mit einer ambulanten Therapie gewährt werden. Eine bedingte, nicht zu verbüßende Gefängnisstrafe komme aber wegen der einschlägigen Vorstrafen nicht infrage