Vorarlberg

Kinder auf Spielplatz in Bregenz sexuell belästigt und missbraucht

27.08.2025 • 12:01 Uhr
Kinder auf Spielplatz in Bregenz sexuell belästigt und missbraucht
Dem in Deutschland lebende Angeklagten sagte schluchzend, ihm tue leid, was der den Kindern angetan habe. Symbolfoto: Shutterstock, Hartinger

Unbescholtener 44-Jähriger missbrauchte in Bregenz auf Spielplatz einer Wohnanlage ein siebenjähriges Mädchen schwer und belästigte ein achtjähriges Mädchen sexuell.

Wegen des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger und des Vergehens der sexuellen Belästigung wurde der unbescholtene Angeklagte am Mittwoch in einem Schöffenprozess zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.

6000 Euro Teilschmerzensgeld

Als Teilschmerzengeld hat der deutsche Zugbegleiter dem schwer missbrauchten Kind 5000 Euro zu bezahlen und dem sexuell belästigten Kind 1000 Euro. Zudem haftet er für allfällige künftige Schäden aus den Vorfällen.

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Franziska Klammer ist nicht rechtskräftig. Der von German Bertsch verteidigte Angeklagte akzeptierte die Entscheidung. Staatsanwalt Johannes Hartmann nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Haft.

Belästigt und missbraucht

Nach den gerichtlichen Feststellungen sprach der in Deutschland lebende 44-Jährige am 30. April auf einem Spielplatz einer Bregenzer Wohnanlage zwei Kinder an und spielte mit ihnen mit Klebetattoos. Demnach missbrauchte der Deutsche das siebenjährige Mädchen schwer und belästigte mit einem Übergriff das achtjährige Mädchen sexuell.

Danach flüchtete der ledige Mann. Er konnte noch am selben Tag, gegen 16 Uhr, festgenommen werden. Der Beschuldigte befindet sich in der Justizanstalt Feldkirch in Untersuchungshaft. Zunächst bestritt er die Vorwürfe.

Inzwischen aber liegt ein gerichtsmedizinisches Gutachten aus Innsbruck vor. Im Intimbereich des siebenjährigen Mädchens seien bei der molekulargenetischen Begutachtung seine Spermaspuren festgestellt worden, sagte Staatsanwalt Hartmann in seinem Anklagevortrag.

Reue beim Angeklagten

Deshalb bekannte sich der Angeklagte in der Gerichtsverhandlung schuldig. Schluchzend sagte er, ihm tue leid, was er den Kindern angetan habe. Was passiert sei, widerspreche seiner Natur. Der Deutsche fuhr am Vorfallstag mit seinem Rad von Lindau nach Bregenz und wollte nach eigenen Angaben ursprünglich eine Prostituierte aufsuchen.

Das siebenjährige Mädchen werde vom Institut für Sozialdienste (IfS) betreut, sagte Opferanwalt Daniel Wolff. Das Kind habe nun Angst vor Männern. Mildernd gewertet worden seien das Geständnis und die Unbescholtenheit des Angeklagten, sagte Richterin Klammer in ihrer Urteilsbegründung. Erschwerend habe sich etwa das Vorliegen von zwei Straftaten ausgewirkt. Trotz des Geständnisses sei wegen des schweren Missbrauchs keine teilbedingte Freiheitsstrafe möglich.