Anklage: Taxifahrer soll psychisch beeinträchtigte Jugendliche missbraucht haben

Der vorbestrafte Angeklagte soll versucht haben, die damals 16-Jährige in seinem Taxi zu nötigen. Der Fall wirft viele Fragen auf.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch wirft dem Angeklagten das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs einer psychisch beeinträchtigten Person und das Vergehen der versuchten Nötigung vor. Das Opfer soll durch die Tat im Sinne einer schweren Körperverletzung eine Anpassungsstörung mit Angstzuständen, Depressionen und Schlafstörungen erlitten haben. Deshalb beantragt die Anklagebehörde einen Schuldspruch mit einem erhöhten Strafrahmen von 5 bis 15 Jahren Gefängnis.
Gutachten wird eingeholt
Im Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch erging am Mittwoch noch kein Urteil. Richterin Franziska Klammer vertagte als Vorsitzende des Schöffensenats die Verhandlung auf unbestimmte Zeit. Nun wird ein psychiatrisches Gutachten zum Ausmaß und der Erkennbarkeit der psychischen Beeinträchtigung des mutmaßlichen Opfers eingeholt.
In der Anklageschrift wird dem Angeklagten vorgeworfen, er habe am 23. September 2024 im Bezirk Bludenz als Taxifahrer während eines Krankentransports einen weiblichen Fahrgast auf einem abgelegenen Parkplatz in seinem Taxi sexuell schwer missbraucht und dadurch traumatisiert. Zudem soll der 64-Jährige danach zu der 16-Jährigen gesagt habe, er werde sie umbringen, wenn sie jemandem von dem Vorfall erzähle.
Der Taxilenker sollte die 16-Jährige von einer Schule für psychisch beeinträchtigte Schüler abholen und nach Hause fahren. Nach dem Umweg mit dem angeklagten Vorfall fuhr er die Jugendliche heim.
Laut Anklage vergeblich “Nein” gesagt
Die Anklage stützt sich auf die belastenden Angaben der mittlerweile 17-jährigen Jugendlichen vor der Polizei und der Haft- und Rechtsschutzrichterin. Sie sagte, sie habe zum Angeklagten vergeblich Nein gesagt. Am Tag nach dem angeklagten Vorfall berichtete sie einer Betreuerin davon, was passiert sei.
Das Mädchen sei von Geburt an psychisch beeinträchtigt und weise eine mittel- bis höhergradige Intelligenzminderung auf, sagte Staatsanwalt Johannes Hartmann. Der Angeklagte habe die für ihn erkennbare psychische Beeinträchtigung seines Fahrgastes ausgenutzt.
Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig und beantragte einen Freispruch. Der mit 14 Vorstrafen belastete Untersuchungshäftling gab an, er habe die geistige Beeinträchtigung seines Fahrgastes nicht bemerkt. Sie habe ihm während der Fahrt Avancen gemacht. Sexuelle Handlungen habe er im Taxi sofort abgebrochen, als sie doch Nein gesagt habe. Und er habe sie nicht bedroht.