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Versuchter Mord mit Messer: 13 Jahre Haft

13.05.2024 • 18:09 Uhr
Versuchter Mord mit Messer: 13 Jahre Haft
Am Jahnplatz unterhalb der Schattenburg war es zu den Messerstichen gekommen. Symbolbild/Hartinger

Unbescholtener 36-Jähriger aus Mazedonien verletzte 35-Jährigen in Feldkirch mit vier Messerstichen leicht.

Alle acht Geschworenen meinten, der 36-jährige Angeklagte habe mit seinen vier wuchtigen Messerstichen das Opfer zu töten versucht. Wegen versuchtes Mordes wurde der unbescholtene Mazedonier am Montag in einem Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat der in Mazedonien lebende Mann dem Opfer 500 Euro zu bezahlen. Das Urteil des Schwurgerichts unter dem Vorsitz von Richter Dietmar Nußbaumer ist nicht rechtskräftig. Denn der Angeklagte und Staatsanwältin Sarah Maria Nenning nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf 10 bis 20 Jahre oder lebenslängliche Haft.

Vier Mal zugestochen

Der Angeklagte stach nach den gerichtlichen Feststellungen am Nachmittag des 23. September 2023 auf dem Feldkircher Jahnplatz mit seinem Taschenmesser mit der Klingenlänge von 6,5 Zentimetern vier Mal auf den 35-jährigen Mazedonier ein. Das Opfer erlitt dabei leichte Stich- und Schnittverletzungen, an der Schulter, an der Brust, an der Stirn und am Unterarm.

Den möglichen Tod in Kauf genommen

Die Laienrichter vertraten aber die Ansicht, der Angeklagte habe mit seinem unkontrollierten Zustechen auch den möglichen Tod seines Opfers in Kauf genommen. Der Angeklagte habe Glück gehabt, dass es zu keinen lebensgefährlichen Verletzungen gekommen sei, sagte Staatsanwältin Nenning.

Versuchter Mord mit Messer: 13 Jahre Haft
Der Angeklagte musste sich in einem Geschworenenprozess verantworten. Symbolbild/Hartinger

Der Angeklagte flüchtete nach der Tat zu Fuß und wurde eine Stunde später in Feldkirch festgenommen. Der Untersuchungshäftling sagte, er sei nicht schuldig. Er sei von seinem Landsmann mit Faustschlägen angegriffen worden und habe darauf mit seinen Messerstichen in Notwehr reagiert. Verteidiger Manuel Dietrich beantragte einen Freispruch.

Drogenmilieu

Staatsanwältin Nenning sagte, der Angeklagte habe zugestochen, weil das Opfer ihm Geld geschuldet habe. Angeblich soll es sich um eine Auseinandersetzung im Drogenmilieu gehandelt haben.