Mordversuch mit Machete an Taxilenker: Haftstrafe verringert

Vorbestrafter Fahrgast aus Vorarlberg verletzte in Buchs Taxilenker lebensgefährlich. In zweiter Instanz wurde Schuldspruch bestätigt, aber langjährige Gefängnisstrafe verringert.
Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Fahrgast aus dem Bezirk Feldkirch, der bei seinem Dealer Drogen kaufen wollte, im November 2023 in Buchs in der Schweiz den Fuhrlohn von 93 Euro nicht bezahlt und in einem abgestellten Taxi mit einer Machete mit einer 36 Zentimeter langen Klinge auf Hals, Kopf und Brust des Taxifahrers eingestochen und ihn dabei vor allem mit zwei Stichen in den Hals lebensgefährlich verletzt. Nach Ansicht der Mehrzahl der Geschworenen hat der 30-jährige Österreicher türkischer Abstammung dabei versucht, den 46-Jährigen zu töten.
Angeklagter mit Taxi auf der Flucht
Dem Urteil zufolge hat der Schwerverletzte zu Fuß die Flucht ergriffen und wurde dabei vom Angeklagten mit der Machete ein Stück weit verfolgt. Der Angeklagte hat danach mit dem Taxi die Flucht ergriffen. Bei der Heimfahrt nach Vorarlberg hat er abgestellte Autos gerammt und dafür gesorgt, dass Grenzwachebeamte zur Seite springen mussten.
Sechs der acht Geschworenen werteten die Tat als versuchten Mord. Dafür wurde der mit fünf Vorstrafen belastete Angeklagte im Oktober 2024 am Landesgericht Feldkirch zu einer Zusatzstrafe von 14 Jahren Gefängnis verurteilt. Hinzu kommen vier Haftmonate aus einer offenen Vorstrafe. Damit belief sich die Gesamtstrafe auf 14 Jahre und 4 Monate Haft. Als Teilschadenersatz hat der Täter dem Opfer 5060 Euro zu bezahlen.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) wies im Mai die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurück und bestätigte damit den Schuldspruch.
Ein Jahr weniger Haft
Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) setzte am vergangenen Mittwoch die Zusatzstrafe um ein Jahr auf 13 Jahre Gefängnis herab. Insofern wurde der Strafberufung des von Clemens Achammer verteidigten Angeklagten Folge gegeben.
Die Beschwerde des 30-jährigen Angeklagten gegen die widerrufenen vier Haftmonate aus einer offenen Haftstrafe blieb aber erfolglos. Damit beträgt die Gesamtstrafe jetzt 13 Jahre und 4 Monate Gefängnis. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Strafrahmen belief sich auf 10 bis 20 Jahre oder lebenslängliche Haft.
Wegen des Konsums von Kokain und Alkohol war der süchtige 30-Jährige eingeschränkt zurechnungsfähig. Die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit und die Verantwortung des den Tathergang nicht leugnenden Angeklagten seien am Landesgericht als Milderungsgründe zu wenig berücksichtigt worden. So begründete das Oberlandesgericht die Verringerung der Haftstrafe.