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Kranker Vergewaltiger seit Jahren eingesperrt

06.09.2025 • 15:46 Uhr
Kranker Vergewaltiger seit Jahren eingesperrt

Psychisch kranker, zurechnungsfähiger Sexualstraftäter ist seit vielen Jahren inhaftiert und muss im Gefängnis bleiben, weil er Therapie verweigert und als gefährlich eingestuft wird.

Der Angeklagte würgte nach den gerichtlichen Feststellungen im Februar 2006 in Vorarlberg eine Frau minutenlang mit einem Tuch, kündigte an, alle Frauen umzubringen, und vergewaltigte dann die Frau. Wegen Vergewaltigung wurde der zurechnungsfähige Angeklagte vor Jahren am Landesgericht Feldkirch rechtskräftig zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Zudem wurde der psychisch kranke Angeklagte auf unbestimmte Zeit in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Demnach ist er wegen seiner schweren Persönlichkeitsstörung mit psychotischen Symptomen, Gefühlsarmut und einer sexuellen Beziehungsstörung gefährlich.

Psychisch krank und gefährlich

Im August 2010 hatte der Vorarlberger die Haftstrafe verbüßt. Dennoch wurde er bislang noch immer nicht in die Freiheit entlassen. Weil er weiterhin als psychisch krank und gefährlich gilt. Deshalb hat der Untergebrachte weiterhin auf unbestimmte Zeit im Gefängnis zu bleiben. Seit 2019 befindet sich der Vorarlberger in der Justizanstalt Graz-Karlau im Maßnahmenvollzug. Jährlich wird gerichtlich überprüft, ob die Zwangsanhaltung anzudauern hat oder nicht.

Das Landesgericht Graz gab im Juni dem Antrag des Untergebrachten auf Enthebung des psychiatrischen Gutachters nicht statt. Außerdem hält das Landesgericht seine weitere Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum für notwendig. Der dagegen vom Untergebrachten eingebrachten Beschwerde gab das Grazer Oberlandesgericht (OLG) rechtskräftig keine Folge. Das Oberlandesgericht stützte sich auf ein psychiatrisches Gutachten und begründete seinen Beschluss so: Der Untergebrachte sei nicht therapiewillig. Er bezeichne die Therapieangebote im Gefängnis als Ressourcenverschwendung. Die für ihn zuständige Psychologin habe 2024 die Einzeltherapie mit ihm beendet, weil es zu einem Stillstand gekommen sei. Zumal er noch immer kein Problembewusstsein für die von ihm verübte Straftat und seine schwere Persönlichkeitsstörung entwickelt habe.

So bestreite der verurteilte Vergewaltiger weiterhin, eine Vergewaltigung begangen zu haben, heißt es in der OLG-Entscheidung. Er spreche nur von einer Körperverletzung, weil er die Frau nur gewürgt haben will. Er werde für eine Tat eingesperrt, die er gar nicht begangen habe. In seiner schizoiden Wut fühle er sich von Betreuern verfolgt und verhalte sich ihnen gegenüber aggressiv.