Vorarlberg

Polizist öffentlich als Neonazi verleumdet

04.09.2025 • 13:57 Uhr
Hakenkreuze auf LGBTQ+ Schutzweg
Diese Hakenkreuz-Schmierereien waren der Auslöser für die Verleumdung. stadt dornbirn

19-Jähriger behauptete in sozialem Medium bewusst wahrheitswidrig, der von ihm genannte Polizist habe Hakenkreuze auf Schutzweg geschmiert. Geldstrafe für Unbescholtenen.

Wegen des Verbrechens der Verleumdung wurde der unbescholtene Arbeiter mit dem Neottoeinkommen von 1800 Euro am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 3960 Euro (360 Tagessätze zu je 11 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 2640 Euro (240 Tagessätze). 1320 Euro (120 Tagessätze) wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Urteil rechtskräftig

Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher, mit dem der von Patrick Beichl verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Konstanze Erath einverstanden waren, ist rechtskräftig. Der Strafrahmen für den jungen Erwachsenen betrug null bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte Geldstrafe entspricht sechs Monaten Haft.

Nach den gerichtlichen Feststellungen schrieb der angeklagte 19-Jährige im Mai auf der Instagramseite einer Nachrichtenseite eines Medienunternehmens in seinem Kommentar bewusst wahrheitswidrig, ein von ihm namentlich genannter Polizist sei der gesuchte Täter. Veröffentlicht wurde auf der Nachrichtenseite ein Bericht über einen Zeugenaufruf der Polizei. Gesucht wurde nach der unbekannten Täterschaft, die in Dornbirn einen Regenbogen-Schutzweg mit Hakenkreuzen beschmiert hatte.

Mit seinem Kommentar verleumdete der Angeklagte dem Urteil zufolge den Polizisten und warf ihm zu Unrecht das mit ein bis zehn Jahre Gefängnis bedrohte Verbrechen der nationalsozialistischen Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz vor.

Bereits zwei Diversionen

Der Angeklagte aus dem Bezirk Feldkirch bekannte sich wie schon vor der Polizei reumütig schuldig. Der 19-Jährige sagte, er habe sich über den Polizisten geärgert. Denn der Beamte habe sich bei Amtshandlungen ihm gegenüber unfair verhalten. In der Vergangenheit endeten zwei Strafverfahren gegen den Angeklagten am Landesgericht mit Diversionen.

Die Richterin und die Staatsanwältin wiesen darauf hin, dass der Polizist seine Arbeit gemacht habe. Er müsse sich Diffamierungen nicht gefallen lassen.

Der Angeklagte sagte vor der Polizei, ihm sei nicht bewusst gewesen, dass er sich mit seinem Posting strafbar gemacht habe.

Nicht angeklagt wurden weitere Postings des jungen Mannes, die gegen den Polizisten gerichtet waren. So schrieb er als Reaktion auf einen redaktionellen Bericht über Schönheitsoperationen, der von ihm namentlich genannte Polizist benötige eine Schönheits-OP.