49-Jähriger forderte dem Urteil zufolge mit YouTube-Kanälen zu Wiederherstellung der NS-Diktatur auf. Schuldspruch auch in neuer Verhandlung, Strafe wie im ersten Prozess.
19-Jähriger behauptete in sozialem Medium bewusst wahrheitswidrig, der von ihm genannte Polizist habe Hakenkreuze auf Schutzweg geschmiert. Geldstrafe für Unbescholtenen.
Arbeitsloser 49-Jähriger mit einschlägigen Vorstrafen rief dem bereits rechtskräftigen Urteil zufolge auf mehreren YouTube-Kanälen zu nationalsozialistischer Wiederbetätigung auf.