Angeklagter schlug nach Ansicht der Richter unmündige Tochter seiner Lebensgefährtin über Jahre hinweg mehrmals im Monat. Mehrjährige Haftstrafe in zweiter Instanz bestätigt.
Vorbestrafter Fahrgast aus Vorarlberg verletzte in Buchs Taxilenker lebensgefährlich. In zweiter Instanz wurde Schuldspruch bestätigt, aber langjährige Gefängnisstrafe verringert.
Bezirksgericht unterschätzte finanzielle Verpflichtungen des Angeklagten, meinte das Berufungsgericht. Geldstrafe für Fußball-Rowdy in zweiter Instanz drastisch verringert.
Das Berufungsgericht erhöhte zu bezahlende Strafe von 3200 auf 7360 Euro. Zuvor gewährte das Bezirksgericht eine teilbedingte Sanktion. Die zweite Instanz hielt eine unbedingte Strafe für notwendig.