Unbescholtener 42-Jähriger verging sich an schlafender Freundin seiner Lebensgefährtin. Berufungsgericht verringerte zu verbüßende Gefängnisstrafe rechtskräftig.
Mehrjährige Gefängnisstrafe für vorbestraften 19-Jährigen. Haftstrafe auch für vorbestraften 17-Jährigen, der an bewaffnetem Raubversuch beteiligt war.
Gefängnisstrafe für bewaffneten Überfall fiel im neuen Prozess ein wenig niedriger aus, weil nunmehr Freispruch von unbefugtem Besitz einer verbotenen Tatwaffe erfolgte.
Angeklagter setzte nach Ansicht der Richter bei Auseinandersetzung am Dornbirner Bahnhof den ersten Schlag. 22-Jähriger soll sich wiederum mit Messerstich gewehrt haben.
Oberlandesgericht bestätigte in Berufungsverhandlung teilbedingte Gefängnisstrafe für ehemaligen Finanzleiter der Gemeinde Fußach wegen Untreue. Urteil ist nun rechtskräftig.
Vorbestrafter Engländer flüchtete mit ausgeliehenen, 225.000 Euro teuren Kameraobjektiven. Berufung des Kriminaltouristen gegen die Gefängnisstrafe blieb erfolglos.
Unbescholtener Pole zwang nach Ansicht der Richter polnische Freundin in Vorarlberg aus Rache für Seitensprung zu sexuellen Handlungen und verletzte sie bei anderem Vorfall.
Angeklagter schlug nach Ansicht der Richter unmündige Tochter seiner Lebensgefährtin über Jahre hinweg mehrmals im Monat. Mehrjährige Haftstrafe in zweiter Instanz bestätigt.
43-Jähriger vergewaltigte nach Ansicht der Richter litauische Freundin und schlug sie zuvor regelmäßig: Angeklagter bekämpfte Schuldspruch und Haftstrafe erfolglos.
Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen