Vorarlberg

“Wirst nun erleben, was Nazis mit Juden gemacht haben”: Mehrjährige Haft wegen Vergewaltigung

26.08.2025 • 17:26 Uhr
"Wirst nun erleben, was Nazis mit Juden gemacht haben": Mehrjährige Haft wegen Vergewaltigung
Das Urteil von Richter Martin Mitteregger ist nicht rechtskräftig. hartinger

Unbescholtener Pole zwang nach Ansicht der Richter polnische Freundin in Vorarlberg aus Rache für Seitensprung zu sexuellen Handlungen und verletzte sie bei anderem Vorfall.

Wegen Vergewaltigung und Körperverletzung wurde der unbescholtene Angeklagte am Dienstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat der Arbeiter seiner Ex-Freundin 8000 Euro zu bezahlen.

Urteil nicht rechtskräftig

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger ist nicht rechtskräftig. Der von German Bertsch verteidigte Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde, Strafberufung und Beschwerde gegen die Verpflichtung zur Schadenersatzzahlung an. Staatsanwalt Philipp Höfle nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen für Vergewaltigung beträgt zwei bis zehn Jahre Haft.

Nach den gerichtlichen Feststellungen vergewaltigte der angeklagte Pole am 8. Oktober 2023 im Bezirk Bludenz in seiner Wohnung seine polnische Freundin. Demnach versuchte er an jenem Tag unmittelbar danach, sie auf andere Art und Weise zu vergewaltigen. Gegen die nochmalige Vergewaltigung wehrte sich dem Frau dem Urteil zufolge mit Erfolg.

Rache für Seitensprung

Nach Ansicht der Richter sperrte der Angeklagte das Zimmer zu, sagte zu seiner Partnerin, sie werde nun erleben, was deutsche Nazis mit Juden gemacht hätten, vergewaltigte sie und spuckte ihr ins Gesicht. Damit soll sich der 1982 Geborene für einen Seitensprung seiner Freundin gerächt haben.

Vier Tage später erstattete das mutmaßliche Opfer Anzeige bei der Polizei. Erst nach zwei weiteren Tagen konnte die Frau im Krankenhaus untersucht werden.

Am 18. September 2023 schlug, trat und würgte der Pole nach Überzeugung des Schöffensenats die Polin und verletzte sie dabei leicht.

Von Nötigung freigesprochen

Freigesprochen wurde der Angeklagte von einer angeklagten versuchten schweren Nötigung. Im Oktober 2023 rief der Angeklagte nach Darstellungen der Staatsanwaltschaft in Polen beim Mann der Cousine seiner Freundin an und drohte damit, sein Haus anzuzünden, wenn kein Rückruf erfolge. Für das Gericht war nicht klar, was genau vorgefallen ist.

Noch nicht verhandelt wurde über den Anklagevorwurf einer weiteren versuchten schweren Nötigung: Der Angeklagte soll einer polnischen Bekannten damit gedroht haben, sie umzubringen, wenn sie seiner Freundin helfe.

Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Seine Ex-Freundin räche sich an ihm für die von ihm ausgehende Trennung.

Der Schöffensenat hielt aber die belastenden Angaben des mutmaßlichen Opfers für glaubwürdig.