Am Dienstag musste sich ein 53-jähriger Mann vor Gericht verantworten: Er soll einen Mann mit einem Messer attackiert haben, als er ihn mit seiner Lebensgefährtin im Auto antrifft.
Zwei Männern aus dem Drogenmilieu mussten sich unter anderem wegen versuchter schwerer Erpressung verantworten. Wie das Gericht entschied und warum die beiden Angeklagten gleich nach der Urteilsverkündung in Untersuchungshaft genommen wurden.
Weil er die ihm auferlegte gemeinnützige Arbeit nicht abgeleistet hatte, wurde das Strafverfahren gegen 21-Jährigen fortgesetzt. Nun gilt der junge Mann als vorbestraft.
Das Landesgericht befasst sich nächste Woche mit Fällen, die von nationalsozialistischer Wiederbetätigung bis zu brutaler Gewalt reichen. Auch ein versuchter Mord im Vollrausch ist angeklagt.
Angeklagter setzte nach Ansicht der Richter bei Auseinandersetzung am Dornbirner Bahnhof den ersten Schlag. 22-Jähriger soll sich wiederum mit Messerstich gewehrt haben.
Frau behauptete bislang vergeblich, ihr Lebensgefährte habe sie vergewaltigt, geschlagen, gewürgt und gestalkt. Verurteilt wurde ihr Freund nur wegen Sachbeschädigung.
Unbescholtener Pole zwang nach Ansicht der Richter polnische Freundin in Vorarlberg aus Rache für Seitensprung zu sexuellen Handlungen und verletzte sie bei anderem Vorfall.
Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen