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Glühende Zigaretten am Körper des Opfers ausgedrückt: 15-Jähriger verurteilt

HEUTE • 19:05 Uhr
Glühende Zigaretten am Körper des Opfers ausgedrückt: 15-Jähriger verurteilt
Der 15-Jährige sitzt seit Anfang des jahres in Untersuchungshaft. NEUE

Brutale Tat: In U-Haft sitzender Jugendlicher nach umfassendem Geständnis schuldig gesprochen. So lautet das Urteil.

Der zweite Verhandlungstag in dieser Causa beginnt hektisch. Der Erstangeklagte, der nicht zum Prozess erschienen ist, wird noch von der Polizei gesucht. Im kleinen Verhandlungssaal 114 drängen sich derweil Eltern, Angehörige und Bekannte der Angeklagten und des Geschädigten, dazu Bewährungshelfer und weitere Verfahrensbeteiligte. Einige müssen stehen, kurzzeitig wird ein Wechsel in einen größeren Saal erwogen. Dann wird der Zweitangeklagte – ein 15-jähriges Bürschchen – aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Das Verfahren gegen den abwesenden Erstangeklagten (16) wird ausgeschieden.

33 Brandwunden

Den beiden Jugendlichen werden massive Übergriffe vorgeworfen. Laut Anklage sollen sie auf dem Körper ihres Opfers (18) über mehrere Tage hinweg immer wieder glühende Zigaretten ausgedrückt haben. Laut Anklage zählte man insgesamt 33 Brandwunden. Zudem soll mit dem Holzgriff eines Messers gegen die Hüfte des Opfers geschlagen worden sein. Der Ältere der beiden Angeklagten soll dem Opfer mit Konsequenzen für dessen Familie gedroht haben, sollte Anzeige erstattet werden. Gegen den 15-jährigen Vorarlberger wurde mittlerweile ein zusätzlicher Strafantrag wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt eingebracht, außerdem soll er einen Polizeibeamten verleumdet haben.

Aus “Spaßkämpfen” wurde Ernst

Das Opfer hatte am Verhandlungstag im November geschildert, dass frühere „Spaßkämpfe“ zunehmend aggressiver geworden seien. Beide Angeklagten hätten Zigarettenstummel auf seinem Körper ausgedrückt. Aus Angst um seine Familie habe er lange geschwiegen. Der 15-Jährige bestritt bisher, das Opfer verletzt zu haben. Nunmehr zeigt er sich vollumfänglich geständig.

Der Staatsanwalt hält fest, dass der dreifach vorbestrafte Angeklagte erkennen müsse, dass es so nicht weitergehen könne. Der Verteidiger betont, sein Mandant habe das Haftübel gespürt und wolle sein Leben ordnen und eine Lehre beginnen. Im Schlusswort beteuert der Jugendliche, dass es ihm extrem leid tue. Er wolle seiner Familie zeigen, dass er kein schlechter Mensch sei.

Zwölf Monate teilbedingte Haft

Richterin Kathrin Feurle spricht den Angeklagten der Körperverletzung, der schweren Körperverletzung, des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt sowie der Beleidigung und Verleumdung schuldig. Verhängt werden zwölf Monate Haft, wobei nur drei Monate zu verbüßen sind. Zwei bedingt nachgesehene Geldstrafen aus früheren Verurteilungen werden widerrufen, bei einer weiteren wird die Probezeit verlängert. „Sie haben gezeigt, dass Geldstrafen sie nicht von der Begehung weiterer Straftaten abhalten“, begründet die Richterin. Zwei Privatbeteiligten, darunter ein Polizist, werden jeweils 500 Euro Teilschmerzengeld zugesprochen, dem Opfer 800 Euro.

Bald wieder in Freiheit

Der Jugendliche sitzt seit dem Neujahrstag in Untersuchungshaft. Da er bis übernächste Woche die Hälfte der zu verbüßenden Haftzeit erreicht haben wird, dürfte er dann wohl entlassen werden. Darüber wird in einer nicht-öffentlichen Haftverhandlung nach dem Strafprozess entscheiden. Das Urteil ist rechtskräftig.