Nachbarin und Polizisten mehrfach bedroht: Angeklagter bleibt in Haft

21-Jähriger wegen gefährlicher Drohung und versuchter Anstiftung zur Körperverletzung verurteilt.
Der 21-Jährige, der aus der Untersuchungshaft vorgeführt wird, sitzt nicht das erste Mal vor Gericht. Zwei Vorstrafen stehen zu Buche, zudem musste die Polizei bereits mehrfach gegen den Heißläufer einschreiten. Der Mann stammt offenbar aus schwierigen familiären Verhältnissen. Vor Richterin Lea Gabriel zeigt sich der Angeklagte nun mehr als reumütig. Er entschuldigt sich gefühlt zwei Dutzend Mal bei seiner Nachbarin und drei Polizeibeamten. Ihnen gegenüber hatte er an zwei Tagen mehrfach gefährliche Drohungen ausgesprochen. Zudem versuchte er, seinen Bruder dazu zu bringen, die Nachbarin zu verletzen.
“Zwei schwere Tage und Nächte”
Es seien „zwei schwere Tage und Nächte“ für ihn gewesen, sagt der in Vorarlberg geborene Türke. An das Geschehen kann er sich nicht mehr erinnern. „Ich weiß nur noch, dass ich sehr aggressiv war“, erklärt er. Das familiäre Umfeld gilt als schwierig.„Es ist nicht das erste Mal, dass wir Probleme mit Ihnen haben. Sie sind sonst aber noch der Ruhigste in der Familie“, sagt einer der Beamte, die damals einschritten.

Aggressionen und Alkohol
Sein Mandant sei bereit, Verantwortung zu übernehmen, sagt Verteidiger Thomas Mennel. Der Haftaufenthalt habe ihm deutlich gemacht, dass es so nicht weitergehen dürfe. Der Angeklagte habe Probleme mit Aggressionen und Alkohol, beginne aber bereits in der kommenden Woche eine Therapie. Der Verteidiger beantragt ein mildes Urteil und ersucht, von einem Widerruf einer bedingten Vorstrafe abzusehen.
Das Urteil
Richterin Lea Gabriel verhängt acht Monate Haft, sechs davon muss er nicht verbüßen. Von einem Widerruf einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe sieht sie ab, verlängert jedoch die Probezeit um zwei Jahre. Als der Angeklagte wieder in Handschellen gelegt wird, senkt er den Blick. Noch rund einen Monat muss er in Haft bleiben, ehe er entlassen wird. Auch seine Freundin, die den Prozess verfolgte, zeugt sich betrübt. Das Urteil ist rechtskräftig.