Sohn von Vater nach Drohung enterbt – den Pflichtteil bekommt er trotzdem
Drohung war dem Urteil zufolge kein Enterbungsgrund. Pflichtteil war auch nicht zu mindern, weil nur wenige Jahre kein Kontakt bestand. Kläger erbt sechsstellige Summe.
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Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster