Mutter und Bruder mit Messer bedroht: Mildes Urteil

Zudem wehrte der Jugendliche sich gegen die Festnahme und bedrohte einen Polizisten.
Das warf die Staatsanwaltschaft Feldkirch dem nunmehr 17-Jährigen aus dem Bezirk Dornbirn vor: Der damals 16-Jährige verletzte am 2. Februar bei einem Gerangel seinen Bruder leicht. Daraufhin hielt er seinem Bruder und seiner Mutter ein Küchenmesser vor und sagte, er werde sich abstechen.
Mit Umbringen bedroht
Demnach schlug der alkoholisierte Jugendliche gegen Einsatzschilder der einschreitenden Polizisten und verletzte einen der Beamten mit einem Schlag ins Gesicht leicht. Dem Strafantrag zufolge drohte der Festgenommene seinem Bruder damit, ihn umzubringen, und einem Polizisten, ihm ein Messer in den Hals zu rammen. Der Lehrling wurde wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung, Körperverletzung und gefährlicher Drohung angeklagt.
Richterin Sabrina Tagwercher gewährte dem damit ebenso wie Staatsanwältin Konstanze Erath einverstandenen Angeklagten am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch eine Diversion. Die Geldbuße von 400 Euro und das Schmerzengeld von 250 Euro für den Polizisten wurden schon während der Gerichtsverhandlung bezahlt. Daraufhin stellte die Richterin das Strafverfahren ein. Damit gilt der 17-Jährige weiterhin als unbescholten.
In psychiatrischer Behandlung
Staatsanwältin Erath sagte, sie sei trotz des Widerstands gegen die Staatsgewalt wegen der Erkrankungen des in einer Ausnahmesituation agierenden Angeklagten mit einer diversionellen Erledigung einverstanden. Der Angeklagte sagte, er befinde sich wegen ADHS und seiner Depression in psychiatrischer Behandlung.
Der von Felix Graf verteidigte 17-Jährige gab vor Gericht zu Protokoll, er unterziehe sich seit den Vorfällen bereits einem ambulanten Antigewalttraining.
Der festgenommene Jugendliche befand sich zwei Tage lang im Polizeiarrest. Die für die Haftzeit angefallenen 76 Euro seien bei der Bemessung der Geldbuße berücksichtigt worden, merkte Richterin Tagwercher an.