Vorarlberg

Pistole in Lauterach auf Autofahrer gerichtet: 31-Jähriger muss in Haft

20.05.2025 • 12:45 Uhr
Pistole in Lauterach auf Autofahrer gerichtet: 31-Jähriger muss in Haft
Ende April sorgte der Mann mit seiner Schreckschusswaffe für einen Polizei-Großeinsatz. symbolbild/canva/hartinger

Der Vorbestrafte zielte mit einer Schreckschusspistole, die unbefugt in seinem Besitz war, auf einen wegfahrenden Pkw und versuchte, andere Autos mit der Waffe anzuhalten.

Der mit 1,8 Promille alkoholisierte 31-Jährige sorgte am Abend des 30. April in Lauterach für einen Großeinsatz der Polizei. Der mit einer Pistole bewaffnete Arbeitslose versuchte auf der Hauptstraße Autos anzuhalten.

Nach den gerichtlichen Feststellungen zielte der Angeklagte mit der Schreckschusspistole auf ein wegfahrendes Auto. Demnach besaß er die Waffe seit 2023, trotz eines von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz über ihn verhängten Waffenverbots.

Fünf Monate unbedingt hinter Gittern

Wegen gefährlicher Drohung und unbefugten Waffenbesitzes wurde der mit neun Vorstrafen belastete Angeklagte am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil fünf Monate. Zehn Haftmonate wurde für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Hinzu kommen drei Haftmonate aus einer offenen einschlägigen Vorstrafe. Damit beläuft sich die zu verbüßende Gesamtstrafe auf acht Monate Gefängnis. Die konfiszierte Schreckschusspistole wird vernichtet.

Das Urteil von Richterin Verena Wackerle ist nicht rechtskräftig. Denn der von Paulina Wirth verteidigte Untersuchungshäftling und Staatsanwalt Heinz Rusch nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Rückfalltäter

Der Strafrahmen erhöhte sich um die Hälfte auf bis zu viereinhalb Jahre Gefängnis. Denn der Angeklagte ist der Richterin zufolge ein Rückfalltäter, über den in der Vergangenheit bereits einschlägige Haftstrafen verhängt worden sind.

Der 30-jährige Autofahrer sagte vor Gericht als Zeuge, er habe im Innenspiegel die auf ihn gerichtete Pistole gesehen. Im ersten Moment habe er befürchtet, dass der Irre auf ihn schießen werde.

Pistole im Backofen des Bruders versteckt

Die Polizei fand die Schreckschusspistole im Backofen des Bruders des Beschuldigten. Der einschlägig Vorbestrafte befindet sich in Untersuchungshaft. Die Strafrichterin sah davon ab, den Angeklagten auch drei weitere offene Haftmonate aus einer einschlägigen Vorstrafe absitzen zu lassen.

Der Angeklagte behauptete vor Gericht, er habe keine Erinnerung mehr an den angeklagten Vorfall. Er sei nach einer stationäre Drogen- und Alkoholtherapie rückfällig geworden. Richterin Wackerle gab ihm den Rat, sich nach der Verbüßung der Haftstrafe wieder stationär behandeln zu lassen.

Der in Vorarlberg aufgewachsene Türke verfügt über keinen Aufenthaltstitel mehr. Ihm droht die Abschiebung in die Türkei.