Vorarlberg

Polizist bekämpft Verfahrenseinstellung

24.09.2025 • 16:42 Uhr
Polizist bekämpft Verfahrenseinstellung
Der Beamte will von dem Angeklagten 130 Euro Schmerzensgeld, weil er leicht verletzt wurde und einen Tag lang Schmerzen hatte. Symbolfoto: APA/Hartinger

Staatsanwaltschaft geht nicht davon aus, dass Polizist verletzt wurde. Angeklagter wurde trotzdem verurteilt.

Wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, versuchter schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung wurde der mit zwei einschlägigen Vorstrafen belastete Arbeitslose am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt.

Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte war mit der Entscheidung einverstanden. Weil er keinen Verteidiger hat, erhielt er automatisch drei Tage Bedenkzeit. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft gab kein Erklären ab.

Geldstrafe nicht mehr ausreichend

Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht zehn Monaten Haft. Im Unterschied zu den früheren Verurteilungen sei nun eine Geldstrafe nicht mehr ausreichend gewesen, sagte die Richterin.

Nach den gerichtlichen Feststellungen leistete der damals alkoholisierte 28-Jährige bei einem Vorfall im Bezirk Feldkirch Widerstand gegen seine Festnahme. Demnach versuchte er dabei, einen Beamten zu verletzen. Dem Urteil zufolge drohte der Angeklagte den beiden Polizisten zudem damit, sie umzubringen.

Polizist will Schmerzengeld

Einer der Polizisten sagte vor Gericht als Zeuge, er sei bei dem Vorfall leicht verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch habe dazu aber das Strafverfahren gegen den Beschuldigten eingestellt. Den Einstellungsbeschluss habe er mit einem Antrag auf Fortführung des Verfahrens bekämpft. Darüber habe aber das Landesgericht noch nicht entschieden. Er sei leicht verletzt worden, habe einen Tag lang Schmerzen gehabt und wolle deshalb vom Angeklagten mit 130 Euro Schmerzengeld entschädigt werden.

Zwei Stunden und 15 Minuten lang befand sich der Festgenommene im Polizeiarrest. Dafür werden ihm von der Geldstrafe 75 Cent abgezogen.