Angeklagter schlug und bedrohte seine minderjährige Tochter und seine Gattin wiederholt. Weil 41-Jähriger eingeschränkt zurechnungsfähig war, muss er nicht ins Gefängnis.
33-Jähriger leitete zudem den Nationalsozialismus verharmlosende Bilder auf WhatsApp weiter und besaß verbotene Waffen. Hohe Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für Ersttäter.
Polizist verriet auch Betreibern von Glücksspiellokalen Dienstgeheimnisse. Oberster Gerichtshof gewährte in drittem Strafprozess eine nicht zu verbüßende Haftstrafe.
Geldstrafe und bedingte Haftstrafe: 16-Jähriger drohte nach Ansicht der Richter 15-jähriger Freundin mit weiteren Schlägen, wenn sie sich nicht von ihm vergewaltigen lasse.
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