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Schwer verletzt: Baby zwei Mal geschüttelt

02.05.2023 • 07:30 Uhr
Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für Vater. <span class="copyright">Symbolbild/Arno Burgi/ZB/dpa</span>
Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für Vater. Symbolbild/Arno Burgi/ZB/dpa

Berufungsgericht hob Verpflichtung des Angeklagten zu Rückzahlung von Behandlungskosten von 41.000 Euro an ÖGK auf.

Der geständige Angeklagte hat sein schreiendes Baby 2021 gleich bei zwei Vorfällen minutenlang geschüttelt. Sein Sohn wurde dabei jeweils schwer verletzt. Das Kleinkind erlitt jeweils ein Schütteltrauma und andere Verletzungen.

Wegen der Verbrechen der schweren Körperverletzung wurde der unbescholtene Saisonarbeiter im August 2022 in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von sechs Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1800 Euro (360 Tagessätze zu je 5 Euro) verurteilt. Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht einem Jahr Haft.

Berufung stattgegeben

Der Schuldspruch und das Strafmaß wurden nicht bekämpft. Insofern wurde das Urteil rechtskräftig. Bekämpft wurde vom Angeklagten aber die ihm vom Strafgericht auferlegte Verpflichtung, der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) 41.000 Euro an Kosten für die medizinische Versorgung des verletzten Kindes zu ersetzen. Dazu gab das Oberlandesgericht Innsbruck in der Berufungsverhandlung der Berufung des Angeklagten statt. Die Verpflichtung des Angeklagten zur Schadenersatzzahlung an die ÖGK wurde in zweiter Instanz aufgehoben. Die ÖGK wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Das heißt, dass sie ihre Regressansprüche gegen den Kindesvater zivilrechtlich einklagen muss.

Die ÖGK muss ihre Regressansprüche mit einer Klage gegen den Kindesvater geltend machen. <span class="copyright">APA/HERBERT NEUBAUER</span>
Die ÖGK muss ihre Regressansprüche mit einer Klage gegen den Kindesvater geltend machen. APA/HERBERT NEUBAUER

Beim zweiten Vorfall im Oktober 2021 verständigte der Angeklagte die Rettung. Vor der Polizei gab er von sich aus an, dass er seinen im Juni 2021 geborenen Sohn bereits bei einem früheren Vorfall im Spätsommer 2021 minutenlang geschüttelt habe. Er habe das stundenlang schreiende Baby nicht beruhigen können. Daraufhin sei er in Panik geraten und habe die Kontrolle verloren. Sie verstehe, dass man mit einem schreienden Kind überfordert sein könne, sagte die Feldkircher Strafrichterin. „Aber ein Baby zu schütteln, kann nicht die Lösung sein.“

Hohe Wahrscheinlichkeit

Im Oktober 2021 war das Opfer vier Monate alt. Das schwer verletzte Kind musste in einem Landeskrankenhaus behandelt werden. Der medizinische Gutachter meinte, bei Babys mit erlittenem Schütteltrauma sei statistisch gesehen mit hoher Wahrscheinlichkeit mit gesundheitlichen Dauerfolgen zu rechnen. Im konkreten Fall könne aber noch nicht eingeschätzt werden, ob Dauerschäden eintreten werden oder nicht.