Berufungsgericht erhöhte Geldstrafe für Urkundenfälschung zur allgemeinen Abschreckung und wegen des beträchtlichen Vermögens des Unternehmers drastisch.
Geldstrafe und bedingte Haftstrafe: 16-Jähriger drohte nach Ansicht der Richter 15-jähriger Freundin mit weiteren Schlägen, wenn sie sich nicht von ihm vergewaltigen lasse.
14-Jähriger verging sich nach Ansicht der Richter an fünfjährigem Mädchen aus der Nachbarschaft. Unbescholtener Angeklagter kam ohne zu verbüßende Haftstrafe davon.
Moritz Moser Evangelium nach S 18