Angeklagte Prostituierte täuschte vor, Geld für Behandlung ihrer Krankheit zu benötigen. Unbescholtene 43-Jährige kam mit Geldstrafe und bedingter Haftstrafe davon.
Teilbedingte Geldstrafe für Unbescholtenen wegen schwerer Sachbeschädigung ist nicht rechtskräftig. Unmittelbar vor Vorfall wurde 27-Jähriger von Polizei aus Lokal verwiesen.
Joachim Mangard Zahnlos im Kampf gegen das Bürokratiemonster