Teilbedingte Geldstrafe für Unbescholtenen wegen schwerer Sachbeschädigung ist nicht rechtskräftig. Unmittelbar vor Vorfall wurde 27-Jähriger von Polizei aus Lokal verwiesen.
Teilbedingte Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung: Hätte von Gegenverkehr geblendete Autofahrerin gebremst, wäre laut Urteil Auffahrunfall in Schlins vermeidbar gewesen.
Joachim Mangard Politbeben in Dornbirn oder “rote Punkte im schwarzen Meer”