Aus Rache Luft raus aus Polizeiautoreifen
Teilbedingte Geldstrafe für Unbescholtenen wegen schwerer Sachbeschädigung ist nicht rechtskräftig. Unmittelbar vor Vorfall wurde 27-Jähriger von Polizei aus Lokal verwiesen.
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Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen