Geldstrafe und bedingte Haftstrafe: 16-Jähriger drohte nach Ansicht der Richter 15-jähriger Freundin mit weiteren Schlägen, wenn sie sich nicht von ihm vergewaltigen lasse.
14-Jähriger verging sich nach Ansicht der Richter an fünfjährigem Mädchen aus der Nachbarschaft. Unbescholtener Angeklagter kam ohne zu verbüßende Haftstrafe davon.
Angeklagte Prostituierte täuschte vor, Geld für Behandlung ihrer Krankheit zu benötigen. Unbescholtene 43-Jährige kam mit Geldstrafe und bedingter Haftstrafe davon.
Joachim Mangard Politbeben in Dornbirn oder “rote Punkte im schwarzen Meer”