Berufungsgericht erhöhte Geldstrafe für Urkundenfälschung zur allgemeinen Abschreckung und wegen des beträchtlichen Vermögens des Unternehmers drastisch.
Geldstrafe und bedingte Haftstrafe: 16-Jähriger drohte nach Ansicht der Richter 15-jähriger Freundin mit weiteren Schlägen, wenn sie sich nicht von ihm vergewaltigen lasse.
14-Jähriger verging sich nach Ansicht der Richter an fünfjährigem Mädchen aus der Nachbarschaft. Unbescholtener Angeklagter kam ohne zu verbüßende Haftstrafe davon.
Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen