Weihnachtsgeschenk
mit milder Strafe

Vorbestrafter 27-Jähriger bedrohte Passanten mit Machete und kam mit teilbedingter Geldstrafe davon.
In seiner letzten Verhandlung vor Weihnachten machte Richter Richard Gschwenter am Mittwoch dem Angeklagten mit einem milden Urteil ein Weihnachtsgeschenk. Der Strafrichter wertete die Drohungen mit einer Machete nur als gefährliche Drohung mit einer Körperverletzung und als versuchte Nötigung. Dafür wurde dem mit zwei Vorstrafen belasteten Arbeitslosen am Landesgericht Feldkirch eine teilbedingte Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je 4 Euro) gewährt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 600 Euro.
Alkoholtherapie wirkt mildernd
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Staatsanwältin Konstanze Manhart wurde vom Richter um Weihnachtsfrieden ersucht und verzichtete auf Rechtsmittel. Der mit dem Urteil einverstandene Angeklagte erschien ohne Verteidiger und erhielt deshalb automatisch drei Tage Bedenkzeit. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis gewesen.
Die Sanktion fiel auch deshalb gering aus, weil sich der Angeklagte seit dem Vorfall einer Alkoholtherapie unterzieht. Der an Alkohol gewöhnte 27-Jährige war in der Tatnacht am 25. September mit 2,4 Promille laut Urteil vermindert zurechnungsfähig. Nach den gerichtlichen Feststellungen hat er in der Feldkircher Innenstadt zwei ihm nicht bekannte Passanten mit seiner Machete bedroht. Demnach hielt er einem 22-Jährigen das Buschmesser an die Kehle. Als Schadenersatz hat der Angeklagte dem Opfer 100 Euro zu bezahlen. Nach Ansicht des Richters forderte der Angeklagte mit vorgehaltenem Buschmesser einen 18-Jährigen auf, ihm etwas abzukaufen, ohne zu sagen, was.
Keine Erinnerung
Er könne sich an die Vorfälle nicht erinnern und trinke seitdem keinen Alkohol mehr, sagte der Angeklagte. Er lasse sich seitdem wegen seiner Alkoholkrankheit behandeln. Richter Gschwenter lobte das Verhalten des Angeklagten nach den Taten. Er habe Glück gehabt, dass in der Tatnacht niemand verletzt worden sei.