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12.000 Euro Strafe
für Gewalttäter

22.12.2022 • 21:49 Uhr
<span class="copyright">Symbolbild/Hartinger</span>
Symbolbild/Hartinger

Geldstrafe für Unbescholtenen fiel hoch aus, weil Täter gut verdient und nicht umfassend geständig war.

Mit wuchtigen Faustschlägen hat der Angeklagte nach den gerichtlichen Feststellungen einem 50-Jährigen im Mai bei einer Bushaltestelle in Bregenz eine Mittelgesichtsfraktur zugefügt.

Schwere Körperverletzung

Wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung wurde der unbescholtene 46-Jährige am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu einer dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 12.000 Euro (300 Tagessätze zu je 40 Euro) verurteilt. Das Urteil von Richter Julian Fettner, mit dem der Angeklagte und Staatsanwalt Simon Mathis einverstanden waren, ist rechtskräftig.

Hohe Geldstrafe

Die verhängte Geldstrafe entspricht umgerechnet fünf Monaten Haft. Der Strafrahmen betrug zwar sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Der Strafrichter machte aber von der gesetzlichen Möglichkeit der Umwandlung einer Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe Gebrauch, mit einer Strafdrohung von bis zu 720 Tagessätzen.


Die Geldstrafe fiel hoch aus, weil der Angeklagte monatlich 2500 Euro netto verdient und keine Sorgepflichten hat. Weil es sich um ein Verbrechen handle und der Angeklagte nicht umfassend geständig gewesen sei, habe die Geldstrafe für den Ersttäter nicht teilbedingt nachgesehen werden können, sagte der Richter.

Weiteres Verfahren

Verteidiger Klaus Hartmann beantragte einen Freispruch, weil sein Mandant in Notwehr einmal zugeschlagen habe. Richter Fettner ging jedoch von keiner Notwehrsituation aus. Denn der Angeklagte habe nach dem Gerangel auf der Straße dem 50-Jährigen wuchtige Faustschläge ins Gesicht versetzt. Der Richter stützte sich dabei auf die Aussagen von zwei Zeuginnen. Das Opfer war betrunken und konnte keine Angaben machen.

Einer der Zeuginnen sagte vor Gericht, der Angeklagte habe sie aufgefordert, zu seinen Gunsten falsch auszusagen. Staatsanwalt Mathis kündigte daraufhin ein weiteres Strafverfahren gegen den 50-Jähriger an, wegen versuchter Anstiftung zur falschen Zeugenaussage.