Polizist belästigte Minderjährige sexuell

Betrunkener Polizist in Zivilkleidung belästigte in der Freizeit zwei weitere Frauen, darunter eine Polizistin. Geldstrafe im Disziplinarverfahren und Diversion im Strafverfahren.
Vier Dienstpflichtverletzungen, die das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Exekutive erschüttern könnten, beging der Bundespolizist nach Ansicht der Bundesdisziplinarbehörde in der Nacht vom 6. auf 7. Jänner 2024 im Bezirk Bregenz.
Demnach berührte der betrunkene Beamte in seiner Freizeit in Zivilkleidung einen weiblichen Gast in einem Kellerlokal eines Hotels mehrfach am Gesäß. Danach griff er einer 16-Jährigen Lokalbesucherin außerhalb der Bar in den Schritt. Nach dem Lokalverweis streichelte er, so die Behörde, im Dienstauto den Oberschenkel der ihn abholenden Polizistin. Zudem aktivierte er während der Fahrt im Polizeiauto das Blaulicht und zog die Handbremse an.
Weitere Gäste belästigt
Der Disziplinarbehörde zufolge belästigte der alkoholisierte Gast im Lokal weitere Gäste, indem er sie ungefragt massierte, beleidigte, beschimpfte, der von ihm begrapschten Frau das Getränk austrank, anstelle des Dienstausweises seine Bankomatkarte vorzeigte und erklärte, er dürfe als Polizist alles machen. Im Disziplinarverfahren wurde über den Beschuldigten nach dem Beamtendienstrechtsgesetz nun eine Geldstrafe von 11.214 Euro verhängt. Das entspricht vier monatlichen Bruttobezügen. Die Entscheidung kann noch bekämpft werden.
Auf einer anderen Dienststelle tättig
Eine Entlassung sei dem von Clemens Achammer verteidigten Polizisten deshalb erspart geblieben, weil er bei der Verhandlung reumütig geständig gewesen, sich bei den von ihm belästigten Frauen entschuldigt und inzwischen professionelle Hilfe in Anspruch genommen habe, heißt es in der Entscheidung der Bundesdisziplinarbehörde. Der Beschuldigte sagte, er habe Erinnerungslücken. Er sei überrascht gewesen, dass er beim Alkoholtest am nächsten Tag beim versuchten Dienstantritt immer noch 1,34 Promille gehabt habe. Daraufhin habe er einen längeren Krankenstand in Anspruch nehmen müssen. Inzwischen sei er auf einer anderen Dienststelle tätig.
Strafrechtlich ermittelte die Staatsanwaltschaft Feldkirch wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung. Die Behörde stellte das Strafverfahren ein. Was die Vorfälle mit der Frau im Lokal und der Polizist anbelangt, sah die Staatsanwaltschaft den Tatbestand der sexuellen Belästigung nicht erfüllt. Im Unterschied zum Vorfall mit der 16-Jährigen. Dazu erfolgte eine Diversion mit einem außergerichtlichen Tatausgleich, also einer moderierten Aussprache zwischen Täter und Opfer.