Vorarlberg

Strengere Strafe für Kennzeichenfälscher

23.10.2025 • 14:22 Uhr
Strengere Strafe für Kennzeichenfälscher
Der angeklagte Landwirt hatte das erste Angebot für eine Diversion abgelehnt. Symbolfoto: Canva, Hartinger

Niederösterreicher brachte auf seinem in Bregenz geparkten Auto Imitate des Wechselkennzeichens an.

Richterin Sabrina Tagwercher gewährte dem Verantwortung für sein Fehlverhalten übernehmenden Angeklagten für das angeklagte Vergehen der Fälschung besonders geschützter Urkunden am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch eine Diversion.

Der unbescholtene Landwirt bezahlte die Geldbuße von 500 Euro, in der 150 Euro an Verfahrenskosten von 150 Euro inkludiert sind, während der Gerichtsverhandlung in die Amtskasse des Gerichts ein. Daraufhin stellte die Richterin das Strafverfahren ein. Damit blieb dem Niederösterreicher eine drohende Verurteilung mit einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren Gefängnis erspart.

Der von Bernhard Ess verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Christoph Stadler waren mit der diversionellen Erledigung einverstanden.

Erstes Angebot ausgeschlagen

Zuvor hatte der Beschuldigte das Angebot der Staatsanwaltschaft Feldkirch nicht angenommen. Die Staatsanwaltschaft wollte das Strafverfahren mit einer Probezeit von einem Jahr und der  Bezahlung von 100 Euro für Verfahrenskosten einstellen. Statt 100 Euro hatte der 55-Jährige nun am Donnerstag 500 Euro zu bezahlen.

Eigenes Wechselkennzeichen imitiert

Der Angeklagte gab zu, dass er auf seinem in Bregenz auf einem ÖBB-Kundenparkplatz abgestellten Auto täuschend ähnliche Imitate des Wechselkennzeichens angebracht habe. Mit dem Pkw mit den gefälschten Kennzeichen sei er aber nicht gefahren.

Der Niederösterreicher sagte, er habe die Imitate deshalb angebracht, weil er das Wechselkennzeichen für seinen anderen Pkw in Niederösterreich benötigt habe. Er habe aber das Auto in Bregenz nicht ohne Kennzeichen abstellen wollen. Mit dem Zug sei er mehrmals von Niederösterreich nach Bregenz gefahren, um dann von Bregenz aus Pkw-Ausflugsfahrten mit dem Wechselkennzeichen zu unternehmen.

Die Staatsanwaltschaft meinte in ihrem Strafantrag, auch bei einem in der Öffentlichkeit nur geparkten Auto dürfe kein Kennzeichenimitat angebracht werden.