Buskontrolleur schwer verletzt: 21-Jähriger in Abwesenheit verurteilt

Weil er die ihm auferlegte gemeinnützige Arbeit nicht abgeleistet hatte, wurde das Strafverfahren gegen 21-Jährigen fortgesetzt. Nun gilt der junge Mann als vorbestraft.
Der Schwurgerichtssaal war am Donnerstagvormittag bis auf den letzten Platz besetzt, da eine Schulklasse den Verhandlungen von Jugendrichter Martin Mitteregger beiwohnte. Auch der Verfahrenshelfer hatte bereits Platz genommen, allein der Angeklagte fehlte. Im Mai des vergangenen Jahres war der junge Mann, damals 20 Jahre alt, vor Gericht erschienen. Damals kam er ohne Schuldspruch und ohne Eintrag ins Strafregister davon. Weil er die ihm aufgetragene gemeinnützige Arbeit jedoch nicht ableistete, wurde das Strafverfahren nun fortgesetzt. Verhandelt wurde in Abwesenheit des Angeklagten. „Das können wir deshalb machen, weil er mittlerweile 21 Jahre alt ist“, erklärte der Richter.
Nach Wien gezogen
Der Angeklagte ist inzwischen nach Wien gezogen. Dort sei ihm laut Richter Mitteregger wegen eines Suchtgiftdelikts abermals eine Diversion gewährt worden. Da er die Geldbuße jedoch nicht bezahlte, ist gegen den jungen Mann in Wien ebenfalls ein Strafverfahren anhängig.
Der Fall, der nun am Donnerstag vor dem Landesgericht Feldkirch verhandelt wurde, hatte sich vor rund einem Jahr in Hard ereignet. Der junge Mann soll dort in einen Linienbus eingestiegen sein. Als ihn ein Kontrolleur zur Vorlage einer Fahrkarte aufforderte, gab er an, gerade nach vorne zum Busfahrer gehen zu wollen, um eine solche zu kaufen. Der Kontrolleur schenkte dieser Erklärung jedoch keinen Glauben und forderte den damals 20-Jährigen auf, sich auszuweisen. In der Folge soll es zu einer Rangelei gekommen sein, bei der sich der Kontrolleur schwer verletzte. Zudem soll der Angeklagte versucht haben, den Kontrolleur dazu zu nötigen, den Vorfall nicht festzuhalten und ihn nicht daran zu hindern, den Bus zu verlassen. Die Polizei war rasch zur Stelle. In der ersten Verhandlung bekannte sich der Angeklagte schuldig.
Teilbedingte Geldstrafe
Richter Mitteregger verurteilte den 21-Jährigen wegen Körperverletzung, schwerer Körperverletzung und versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe in der Höhe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je vier Euro). Die Hälfte der Strafe, konkret 150 Tagessätze, wurde unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das Gericht stellte fest, dass es sich um eine Misshandlung handelte, die fahrlässig zu einer schweren Verletzung des Opfers führte. Der Strafrahmen hätte in diesem Fall bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe betragen. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel, der Verfahrenshelfer gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.