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Messer nach Tat eingesteckt, um Freund zu schützen: 16-Jährige kam vorerst ohne Strafe davon

12.01.2026 • 11:33 Uhr
Messer nach Tat eingesteckt, um Freund zu schützen: 16-Jährige kam vorerst ohne Strafe davon
Prozess am Landesgericht Feldkirch.NEUE/Stadle

Nach einem Messerangriff im Suchtgiftmilieu musste sich eine junge Frau aus Deutschland vor Gericht verantworten.

Mit eineinhalb Stunden Verspätung hat am Landesgericht Feldkirch eine Strafverhandlung gegen zwei junge Angeklagte begonnen. Grund für den verzögerten Auftakt war ein Versehen bei der Ladung zweier Pflichtverteidiger. Nachdem der Verteidiger des Erstangeklagten auch nach längerer Wartezeit nicht erschien war, entschied das Gericht, das Verfahren zu trennen und zunächst die Anklage gegen die Zweitangeklagte zu verhandeln.

Im Mittelpunkt der Anklage steht ein Mann des Jahrgangs 1992, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet und von Justizwachebeamten in den Verhandlungssaal vorgeführt wurde. Ihm wird vorgeworfen, einem anderen Mann in Bludenz mit einem Klappmesser in den Oberschenkel gestochen und ihm zudem eine blutige Verletzung im Nierenbereich zugefügt zu haben. Der Vorfall soll sich im Suchtgiftmilieu ereignet haben. Eine inhaltliche Befassung mit diesem Verfahren war bis dato noch nicht möglich.

Geständig

Verhandelt wurde hingegen der Fall der Zweitangeklagten, einer 16-jährigen deutschen Staatsangehörigen, die zeitweise in Feldkirch wohnte. Ihr legt die Staatsanwaltschaft zur Last, nach der mutmaßlichen Tat das verwendete Messer an sich genommen, versteckt und dadurch versucht zu haben, den Erstangeklagten im Strafverfahren zu begünstigen.

Die Jugendliche räumte vor Gericht ein, das Messer eingesteckt zu haben. Sie gab an, aus Angst gehandelt zu haben. Der Polizei habe sie die Tatwaffe später übergeben. Es sei ihr zunächst nicht bewusst gewesen, dass sie mit ihrem Verhalten eine strafbare Handlung begehe.

Schuldspruch ohne Strafe

In den Schlussplädoyers zeigte sich die Staatsanwaltschaft zwar verständnisvoll, verwies aber darauf, dass sich die Jugendliche bewusst in ein problematisches Umfeld begeben habe. Der Verteidiger hingegen beantragte eine Diversion und verwies auf das umfassende Geständnis, das junge Alter sowie ein schwieriges familiäres Umfeld.

Das Gericht sprach die 16-jährige Deutsche wegen Unterdrückung eines Beweismittels und wegen Begünstigung schuldig. Es handelte sich dabei um einen sogenannten Schuldspruch unter Vorbehalt der Strafe, wie er im Jugendstrafrecht für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sowie für junge Erwachsene bis 21 Jahre möglich ist. Das Gericht setzte eine Probezeit von drei Jahren fest und ordnete Bewährungshilfe an. Das Urteil ist rechtskräftig Das Verfahren gegen den Erstangeklagten wird derzeit gesondert fortgesetzt.