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Wegen gefährlicher Drohung vor Gericht: “Schneide deinem Freund die Hoden ab und du musst zuschauen”

HEUTE • 10:51 Uhr
Wegen gefährlicher Drohung vor Gericht: "Schneide deinem Freund die Hoden ab und du musst zuschauen"
Prozess am Landesgericht Feldkirch. NEUE

Was als freundschaftlicher Kontakt begonnen haben soll, steht nun im Zentrum eines Strafverfahrens: 52-jähriger Bauarbeiter wegen gefährlicher Drohung, Nötigung und beharrlicher Verfolgung vor Gericht.

Mit einer langen Litanei an Vorstrafen eröffnete die Richterin am Landesgericht Feldkirch den Strafprozess gegen einen Mann aus dem Bezirk Feldkirch. Mehr als 20 Vorstrafen, viele davon einschlägig, stehen zu Buche, zwei bedingte Freiheitsstrafen sind noch offen. Bereits als Jugendlicher war der heute 52-Jährige strafrechtlich auffällig geworden.

Die Vorwürfe

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann, der als Bauarbeiter arbeitet, gefährliche Drohung, Nötigung und beharrliche Verfolgung vor. Im Juni 2025 soll er einer Frau angedroht haben, ihrem Lebensgefährten die Hoden abzuschneiden, wobei sie zusehen müsse. Zudem habe er angekündigt, ihre Familie auszulöschen. Ein weiterer Anklagepunkt betrifft einen Vorfall bei einem Weinfest. Dort soll der Mann die Frau gegen eine Wand gedrückt und versucht haben, sie zu einem Kuss zu nötigen. Der Angeklagte räumte ein, dass er dem mutmaßlichen Opfer ein “Bussi” habe geben wollen, bestritt jedoch, grob vorgegangen zu sein. Das mutmaßliche Opfer schilderte hingegen, sie sei eingeengt worden, dabei habe der Angeklagte wiederholt “Küss mich!” Als Zeugin sagte die Tochter der Frau aus. Sie belastete den Angeklagten in Bezug auf den Vorfall beim Weinfest. Genaue Angaben dazu, wie ihre Mutter an die Wand gedrückt worden sei, konnte sie jedoch nicht mehr machen.

Ums Haus geschlichen und Videoaufnahmen gemacht

Laut Anklage suchte der Mann zudem wiederholt die Nähe der Frau, rief sie nahezu täglich an und soll um das Haus ihres Freundes geschlichen sein und Videoaufnahmen gemacht haben. Die Polizei fasste Chatverläufe als wechselseitiges Vermissen und Liebhaben zusammen. Auf Nachfrage der Richterin erklärte das mutmaßliche Opfer, man sei zunächst befreundet gewesen. Spätestens nach Drohungen und nachdem der Angeklagte zum Haus gekommen sei und gefilmt habe, habe sie den Kontakt beenden wollen und ihn mehrfach aufgefordert, sie in Ruhe zu lassen.

“Es war kompliziert”

Der Angeklagte wies die Vorwürfe auch in seinem Schlusswort zurück. Er sprach erneut von einem komplizierten, wechselseitigen Verhältnis und bestritt, das mutmaßliche Opfer bedroht oder genötigt zu haben. Die ihm angelasteten Drohungen habe er nicht ausgesprochen, eine beharrliche Verfolgung liege aus seiner Sicht nicht vor. Er betonte, es habe Kontakte und Gespräche von beiden Seiten gegeben und erklärte, er habe der Frau nichts antun wollen.

Staatsanwältin spricht von Schutzbehauptungen

In ihrem Schlussplädoyer sprach die Staatsanwältin von reinen Schutzbehauptungen des Angeklagten. Das mutmaßliche Opfer habe hingegen glaubwürdige und nachvollziehbare Angaben gemacht. Es gebe keinen ersichtlichen Grund, warum die Frau den Angeklagten zu Unrecht belasten sollte. Ihre Aussagen seien in sich schlüssig und deckungsgleich mit den Angaben gegenüber der Polizei.

Die Privatbeteiligtenvertreterin schloss sich der Einschätzung der Staatsanwaltschaft an. Auch sie sprach von Schutzbehauptungen. Sie verwies darauf, bereits in einem anderen Verfahren wegen beharrlicher Verfolgung ein Opfer vertreten zu haben, bei dem der Angeklagte ein ähnliches Vorgehen gewählt habe. Sie forderte 1000 Euro Teilschmerzengeld.

Das Urteil

Das Gericht sprach den Angeklagten der gefährlichen Drohung schuldig. Glaubwürdig habe das mutmaßliche Opfer diesen Vorwurf geschildert, es gebe keinen Hinweis darauf, dass die Drohung erfunden worden sei. Vom Vorwurf der beharrlichen Verfolgung und der Nötigung wurde der Mann hingegen freigesprochen. Laut Gericht habe es über längere Zeit wechselhafte Signale gegeben, das Opfer habe dem Angeklagten zeitweise Nähe zugelassen und dann wieder Distanz geschaffen.

Für die gefährliche Drohung verhängte das Gericht eine bedingte Freiheitsstrafe von vier Monaten sowie eine Geldstrafe von 8000 Euro (100 Tagessätze zu je 80 Euro). Es handle sich um die 24. Verurteilung des Mannes, hielt das Gericht fest. Ihm müsse nun klar sein, dass es so nicht weitergehen könne. Vom Widerruf offener bedingter Freiheitsstrafen sah das Gericht ab, verlängerte jedoch die Probezeit auf fünf Jahre.

Die Privatbeteiligte wurde mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Ob und in welchem Ausmaß ein Schaden entstanden ist, sei dort unter Beiziehung von Sachverständigen zu klären.

Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.