Sexueller Missbrauch einer Jugendlichen

21-Jähriger versprach 15-Jähriger verbotenerweise Gegenleistung in Form einer E-Zigarette für Sex.
Wegen sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen wurde der unbescholtene Teilzeitbeschäftigte am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt.
Das Urteil von Richterin Franziska Klammer, mit dem der Angeklagte und Staatsanwältin Julia Berchtold einverstanden waren, ist nicht rechtskräftig. Denn der Angeklagte hat keinen Verteidiger und erhielt deshalb automatisch drei Tage Bedenkzeit. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht sechs Monaten Haft.
Versprochene E-Zigarette
Nach den gerichtlichen Feststellungen hatte der 21-jährige Syrer aus dem Bezirk Dornbirn mit einer 15-Jährigen einvernehmlichen Sex. Demnach bot er ihr dafür verbotenerweise eine Gegenleistung an. Die versprochene E-Zigarette blieb der Erwachsene der Jugendlichen aber letztlich schuldig.
Das Strafgesetzbuch stellt entgeltlichen Sex mit Minderjährigen unter Strafe. Zur Abschreckung der Allgemeinheit habe die Geldstrafe nicht teilbedingt nachgesehen werden können, sagte Richterin Klammer in ihrer Urteilsbegründung.
Der Angeklagte sagte, sie habe ihm Sex angeboten. Er habe gedacht, sie sei erwachsen.
Weiterer Prozess wegen Missbrauchs einer Jugendlichen
In einem am Mittwoch vertagten anderen Prozess am Landesgericht wird dem 28-jährigen Angeklagten versuchter sexueller Missbrauch von Jugendlichen und sexuelle Belästigung vorgeworfen.
Der unbescholtene Syrer soll einer 15-Jährigen vergeblich 100 Euro für Sex angeboten haben. Zudem soll der Familienvater aus dem Bezirk Dornbirn die Innenseite des Oberschenkels des Mädchens berührt und sie so sexuell belästigt haben.
Der Angeklagte bestreitet die Tatvorwürfe. Der 28-Jährige sagt, er habe sich lediglich um das auf der Straße weinende Mädchen kümmern wollen. Die 15-jährige Zeugin erschien am Mittwoch nicht vor Gericht, weil sie neuerlich eine Panikattacke erlitten haben soll.