Ladendieb mit Schere bedroht und fünfstellige Abgaben hinterzogen: Das bringt die nächste Woche am Landesgericht

In der kommenden Woche stehen am Landesgericht Feldkirch mehrere aufsehenerregende Fälle auf dem Programm, darunter Sexualdelikte, Raubüberfälle und Abgabenhinterziehung.
Montag
Zu Beginn der Woche sitzt im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Feldkirch ein Mann (Jg. 1980) auf der Anklagebank, der bereits im Jänner verurteilt wurde. Die Vorwürfe: fortgesetzte Gewaltausübung, Drohung zur Entführung der gemeinsamen Kinder, Nötigung seiner Frau zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs sowie Vergewaltigung nach der Scheidung. Deshalb wurde der Mann zu vier Jahren Haft sowie der Zahlung von 7000 Euro als Teilschmerzengeld verurteilt. Der Oberste Gerichtshof hob den Schuldspruch zur fortgesetzten Gewaltausübung wegen Begründungsmängeln auf und ordnete dazu eine Neuverhandlung mit neuerlicher Strafbemessung an. Die Verurteilung aufgrund der restlichen Anklagepunkte ist indes rechtskräftig. Vorsitzende Richterin bei der neuerlichen Verhandlung ist Lea Gabriel.
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Am Nachmittag verhandelt Richter Alexander Wehinger den Fall eines jungen Mannes (Jg. 2002), der im Zeitraum von Juni bis August 2024 in Ludesch und Graz mit widerrechtlich erlangten Kundendaten Bestellungen getätigt und dadurch einen Schaden von insgesamt 1240 Euro verursacht haben soll. Zudem wird ihm vorgeworfen, eine Frau im Zeitraum von März bis Juni 2025 in Wien mit einem Messer verletzt und dadurch am Verlassen eines Hauses gehindert zu haben. Die Anklagepunkte lauten Missbrauch von Zugangsdaten, Freiheitsentziehung, Körperverletzung und Nötigung.
Dienstag
Ein Mann (Jg. 1999) soll in November 2024 in Dornbirn eine wehrlose Frau sexuell missbraucht und im Februar 2025 sexualbezogenes Kindermissbrauchsmaterial zugänglich gemacht haben. Bei der ersten angeklagten Tat soll der Mann Alkohol und Tabletten konsumiert haben. Die Verhandlung führt Richterin Lea Gabriel, sie ist für den ganzen Dienstag im Schwurgerichtssaal angesetzt.
Mittwoch
Am frühen Mittwochnachmittag wird der Fall eines Mannes (Jg. 1995) verhandelt, der im April in Dornbirn von einem Ladendetektiv beim Stehlen eines USB-C-Adapters erwischt worden sein soll. Daraufhin soll er den Ladendetektiv mit einer Schere gefährlich bedroht und anschließend das Geschäft mit dem Adapter verlassen haben. Zuständige Richterin für den Fall ist Kathrin Feurle.
Später steht ein Jugendlicher (Jg. 2003) vor Richterin Franziska Klammer, der versucht haben soll, in Feldkirch eine Frau zur Auslieferung ihres Ex-Partners zu nötigen. Laut Anklage drohte er ihr selbst und nahen Angehörigen mit dem Tod.
Donnerstag
Ein geschäftsführender Gesellschafter (Jg. 1963) soll im Zeitraum von 2015 bis 2022 abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflichten verletzt haben, indem er Umsätze und Einkünfte verschwiegen und so Steuern in Höhe von 84.000 Euro hinterzogen haben soll. Weil er diese Umsätze laut Anklage außerdem als verdeckte Ausschüttungen entnommen haben soll, wird ihm die Hinterziehung von weiteren 65.000 Euro zur Last gelegt. Richterin in der Verhandlung ist Kathrin Feuerle.
Beinahe zeitgleich verhandelt Richter Martin Mitteregger den Fall zweier junger Männer (Jg. 2008 und 2006), die in Bregenz einem Mann unter Verwendung eines Schreckschussrevolvers versucht haben sollen, Bargeld abzunötigen. Neben der Gewalt und gefährlichen Drohung steht auch unerlaubter Waffenbesitz im Raum.
Freitag
Zum Abschluss der Woche wird ein mutmaßlicher Drogenraub verhandelt. Ein Mann, (Jg. 1979) soll am 08.05.2024 in Dornbirn gemeinsam mit zwei weiteren Männern unter Anwendung von Gewalt und gefährlicher Drohung, versucht haben, 5,815 Kilogramm Cannabiskraut von zwei Männern zu stehlen. Dabei soll er eine Waffe verwendet und mit dieser das Fenster eines Pkw eingeschlagen haben. Zudem wird ihm vorgeworfen, im Besitz weiterer Waffen zu sein, für die er mutmaßlich keine Erlaubnis hat. Die Verhandlung ist für den ganzen Tag angesetzt, den richterlichen Vorsitz hat Alexander Wehinger inne.
Die Verhandlungen stellen eine Auswahl dar. Es kann zu Änderungen im Zeitplan kommen und Prozesse können abberaumt werden.