Arzt unterließ nach Ansicht des Richters bei Magenspiegelung Notfallmaßnahmen nach Atemstillstand. Aus rechtlichen Gründen auch im neuen Strafprozess nur Geldstrafe.
Bezirksgericht unterschätzte finanzielle Verpflichtungen des Angeklagten, meinte das Berufungsgericht. Geldstrafe für Fußball-Rowdy in zweiter Instanz drastisch verringert.
33-Jähriger leitete zudem den Nationalsozialismus verharmlosende Bilder auf WhatsApp weiter und besaß verbotene Waffen. Hohe Geldstrafe und bedingte Haftstrafe für Ersttäter.
Vorbestrafter 44-Jähriger verletzte Lebensgefährtin mit Faustschlägen und Tritten und drohte ihr damit, sie umzubringen. Landesgericht hielt Geldstrafe nicht für ausreichend.
41-Jährige schmuggelte 978 Gramm Marihuana. Sie sagte, sie brauche Cannabis nur zur Herstellung von Salben gegen ihre Hautausschläge. Geldstrafe für Unbescholtene.
Berufungsgericht hob erstinstanzlichen Freispruch auf und verhängte Geldstrafe über unbescholtene Frau, die bei Diebstählen beträchtliche Schäden verursachte.
Psychiatrische Sachverständige lieferte in Zivilprozess Gutachten nicht. Deshalb wurden über sie Geldstrafen verhängt. Zudem wurde sie ihres Amtes enthoben.
Morddrohungen gegen 73-jährige Freundin und 26-jährige Geliebte. Zudem verletzte 58-Jähriger seine Freundin, als er sie mit Gewalt zu küssen versuchte. Geldstrafe für Ersttäter.
Wirtschaftsbund bezahlte nach Ansicht des Richters verbotenerweise dienstliche Weihnachtsfeiern von Wirtschaftslandesrat Rüdisser. Geldstrafen nicht rechtskräftig.
Joachim Mangard Dem trotzigen Kind die Stirn bieten, des Friedens willen