Vorarlberg

Berufung: Mildere Strafe für Tierquälerei

01.02.2025 • 17:00 Uhr
Berufung: Mildere Strafe für Tierquälerei
Mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen. Hartinger

Landwirt ließ seine Kuh unversorgt, der die Zunge unter ungeklärten Umständen abgetrennt wurde. Berufungsgericht setzte Geldstrafe deutlich herab.

Wegen Tierquälerei wurde der unbescholtene Landwirt mit dem hohen Einkommen in erster Instanz im Juli 2024 am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 12.000 Euro (300 Tagessätze zu je 40 Euro) verurteilt. Davon belief sich der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil auf 6000 Euro. Die anderen 6000 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Der Angeklagte bekämpfte das Urteil mit voller Berufung, die Staatsanwaltschaft Feldkirch mit einer Strafberufung. In der Berufungsverhandlung am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) wurde am Mittwoch der Schuldspruch bestätigt.

Geldstrafe deutlich gesenkt

In zweiter Instanz wurde aber die Geldstrafe deutlich herabgesetzt. Der OLG-Senat verhängte nur noch eine teilbedingte Geldstrafe von 6400 Euro (160 Tagessätze zu je 40 Euro). Davon beträgt der unbedingte, zu bezahlende Teil 1600 Euro (40 Tagessätze). 4800 Euro (120 Tagessätze) wurden auf Bewährung ausgesetzt. Damit verringerte sich die zu bezahlende Geldstrafe um 4400 Euro.

Das Urteil ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht zwei Monaten Haft.

Tierquälerei

Der 69-jährige Landwirt aus dem Bezirk Bregenz unterließ es nach den gerichtlichen Feststellungen, seiner Kuh mit der abgetrennten Zunge tierärztliche Hilfe oder Schmerzmedikation zukommen zu lassen. Demnach ließ er das verletzte Tier mehrere Tage in seinem Stall und verkaufte es dann einem Viehhändler, der die Kuh in Salzburg schlachten ließ. Dem Urteil zufolge fügte der Tierhalter der Kuh unnötige Qualen zu.

Wegen Tierquälerei mit unterlassener Hilfe wurde am 20. Jänner der mit vier Vorstrafen belastete, 23-jährige Sohn des 69-Jährigen am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Freispruch für Mitangeklagte

Freigesprochen wurden der 23-Jährige und der 36-jährige Mitangeklagte wegen widersprüchlicher Gutachten, nicht rechtskräftig, im Zweifel vom Vorwurf, sie hätten im Oktober 2023 der wegen der geplanten Klauenpflege widerspenstigen Kuh mit einem Seil einen Teil der Zunge abgerissen.

Damit bleibt bislang ungeklärt, unter welchen Umständen die Kuh einen Teil ihrer Zunge verloren hat. Die beiden dazu angeklagten Landwirte gaben an, die Kuh sei unglücklich gestürzt und habe sich dabei selbst die Zunge abgebissen.